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Panorama: Teures Rasen und Drängeln

Die geplanten Bußgelderhöhungen für Verkehrssünder stoßen größtenteils auf Zustimmung

Berlin - Die Nachricht löste heftige Reaktionen aus – ist doch fast jeder Deutsche in dieser oder jener Form Verkehrsteilnehmer: Künftig sollen Verkehrssünder deutlich härter bestraft werden (s. Tagesspiegel vom 6. Mai). Ein Arbeitspapier zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes aus dem Bundesverkehrsministerium sieht teilweise drastisch erhöhte Bußgelder vor. So soll die Strafe bei Autofahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss künftig verdoppelt werden. Bereits beim ersten Verstoß sollen 500 Euro fällig sein.

Auch Raser sollen stärker zur Kasse gebeten werden – mit bis zu 680 (derzeit 425) Euro, die innerorts beim Überschreiten des Tempolimits um mehr als 70 Stundenkilometer fällig werden. Daneben sollen etwa auch die Bußgelder für gefährliche Überholmanöver oder das Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit bei Glätte oder Regen auf je 100 Euro erhöht werden. Wer trotz roter Ampel fährt, muss künftig mindestens 90 (derzeit 50) Euro zahlen.

Am stärksten sollen die Bußgelder für illegale Autorennen erhöht werden: Wer ein solches Rennen veranstaltet, soll künftig mit 500 statt 200 Euro zur Kasse gebeten werden, wer daran teilnimmt, mit 400 statt 150 Euro. Neu ist auch die geplante Erhöhungsklausel, nach der vorsätzliche Verstöße oder nachgewiesene Fahrlässigkeit einen Strafaufschlag von 50 Prozent des Regelsatzes zur Folge haben sollen.

Noch befindet sich der Entwurf in der Abstimmungsphase mit anderen Ressorts, den Verkehrsministern der Länder und den Koalitionsfraktionen. Medienberichte, wonach das Kabinett den neuen Bußgeldkatalog schon am 21. Mai beschließen will, wurden bislang nicht bestätigt. Insbesondere aus der CDU hatte es beim letzten Vorstoß von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), den seit 17 Jahren beinahe unverändert gebliebenen Bußgeldkatalog zu überarbeiten, im Oktober vergangenen Jahres Widerstand gegeben. Damals wurde vor allem die vorgesehene Erhöhung der Strafe für Handytelefonate am Steuer moniert. Diese ist im neuen Entwurf nicht mehr enthalten, wie auch für weitere minderschwere Verkehrsdelikte wohl auf Druck aus den unionsregierten Ländern und den Automobilclubs keine Erhöhung geplant ist. Entsprechend lang ist nun die Liste der Unterstützer des neuen Entwurfs.

Die Automobilclubs ADAC, VCD und ACE begrüßen den Vorschlag grundsätzlich, fordern nun allerdings eine wirkungsvollere Verkehrsüberwachung. In dieselbe Richtung geht die Stellungnahme der Deutschen Polizeigewerkschaft, die eine personell und technisch bessere Ausstattung der Polizei anmahnt. Eine Zweckbindung der Bußgeldeinnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird von den Länderministern aber weiterhin strikt abgelehnt.

Die „Fußgängerlobby FUSS“ machte auf die beinahe untergegangene Tatsache aufmerksam, dass die Strafen in verkehrsberuhigten Zonen oder die Behinderung von Fußgängern und Radfahrern entgegen der sonstigen Stoßrichtung des Entwurfs um bis zu 20 Prozent gesenkt werden sollen. Dazu wollte sich das Bundesverkehrsministerium nicht äußern. Ein Sprecher stellte allerdings klar, dass das Augenmerk des Entwurfs auf Delikten liege, die als Hauptursache für Unfälle mit schweren und schwersten Personenschäden gelten: Rasen und Drängeln einerseits, Alkohol und Drogen am Steuer andererseits. So dürfe man Parksünder „nicht in einen Topf“ mit denen werfen, die „in einer Vernichtungsaktion unsägliches Leid“ über andere Verkehrsteilnehmer brächten. Zwar sei die Zahl der Verkehrstoten seit den 70er Jahren trotz immer noch zunehmenden Verkehrsaufkommens auf jährlich knapp unter 5000 gesunken. Doch auch das seien noch zu viel.

Die EU hat das Ziel ausgegeben, die Zahl der Verkehrstoten aus dem Jahr 2000 innerhalb von zehn Jahren zu halbieren. Das mag auch der Grund dafür sein, dass die von Tiefensee praktisch seit Amtsantritt forcierte Bußgelderhöhung gerade jetzt wieder auf die Agenda gehoben wird. Tatsächlich war 2005 – also auf halber Strecke – in Deutschland ein Rückgang der Verkehrstoten um 22 Prozent gemessen worden. In Luxemburg waren es 36 Prozent, in Litauen hingegen stieg die Zahl um 17 Prozent.

Die aktuellsten Erhebungen aus dem Statistischen Bundesamt von 2005 bestätigen zweierlei: Jeweils ein Fünftel der im Straßenverkehr Getöteten und Verletzten kamen aus der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen. Bei den getöteten Pkw-Insassen waren es sogar 29 Prozent, dabei betrug ihr Anteil an der Bevölkerung nur 8,2 Prozent. Da diese Gruppe nach Ansicht des Verkehrsministeriums besonders anfällig ist, aus Übermut und Überschätzung mit überhöhter Geschwindigkeit oder gar berauscht Auto zu fahren, möchte man insbesondere bei diesen Delikten ansetzen.

Heftige Kritik an den Bußgelderhöhungen gab es allein aus der FDP. Die Pläne seien „maßlos“ und ließen „jedes Gespür für die soziale Wirklichkeit in Deutschland vermissen“, sagte der FDP-Verkehrsexperte Patrick Döring. Auf die Nachfrage, ob eine am schweizerischen Modell angelehnte Regelung sinnvoll sei, die eine Koppelung der Bußgelder an das Einkommen vorsieht, sagte Döring, dies sei durchaus vorstellbar.

Die effektivste Maßnahme, Unfälle zu vermeiden, wäre wohl, Auto und Motorrad häufiger stehen zu lassen. Umgerechnet auf Personenkilometer waren im Jahr 2004 die öffentlichen Verkehrsmittel auf Schiene und Straße die sicherste Alternative. Hier kamen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 20-mal weniger Menschen ums Leben als im motorisierten Individualverkehr. mit dpa

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