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Tödlicher G-8-Unfall: Polizistin streitet Schuld ab

Eine Frau fuhr im Sommer auf dem G-8-Gipfel in Heiligendamm einen Mannschaftswagen. Einer ihrer Kollegen stürzte aus dem Fahrzeug und erlitt tödliche Kopfverletzungen. Nun muss sie sich vor Gericht für den Vorfall verantworten.

"Es war ein Befehl des Gruppenführers, dass sie losfahren sollte, dann kam es zu dem Unglück", sagte Verteidiger Martin Habig im Namen seiner Mandantin. Der Vorfall hatte sich am 8. Juni auf einem Parkplatz bei Linstow (Mecklenburg-Vorpommern) an der A 19 ereignet, von wo aus das Fahrzeug zu den Schlafunterkünften fahren sollte. In dem Fahrzeug saßen der Staatsanwaltschaft zufolge die jetzt angeklagte Fahrerin, daneben als Beifahrer der Gruppenführer und drei Kollegen, darunter das spätere Opfer.

Die Gruppe war bereits 16 Tage unterwegs, "es war unser bisher längster Einsatz", erklärte die Angeklagte. An dem Abend sei man vom Abendessen gekommen und wollte in die Unterkunft. Sie habe nicht mitbekommen, ob es hinten Streit gegeben habe und ob die Tür geschlossen oder offen war. Mehrere Zeugen berichteten, dass die Tür offen und kein Insasse angeschnallt gewesen sei.

Kurz nach dem Losfahren habe sie ein "polterndes Geräusch gehört" und angehalten, sagte die Angeklagte. Dann habe der Verunglückte dort gelegen und am Kopf geblutet. Die Frau ist nach eigenen Angaben noch in psychologischer Behandlung.

Ein 30-jähriger Kollege des Opfers, der mit ihm zusammen hinten saß, erklärte, dass er die Fahrzeugtür geschlossen habe. Der Verunglückte selbst habe aber den Türhebel in der Hand gehabt. Mehrere Zeugen, darunter der Gruppenführer, berichteten, dass der später Verunglückte kurz vor dem Vorfall noch einen Scherz gemacht habe. Dabei sei er aufgestanden und kurz danach aus dem Fahrzeug gestürzt. "Ich sehe noch sein Gesicht, wie er lacht", sagte der 33- jährige Gruppenführer. Er habe noch nach hinten gegriffen, den Kollegen aber nicht mehr halten können.

Opfer war nicht angeschnallt

Nach Angaben von Verteidiger Habig war der Verunglückte nicht angeschnallt. Die Staatsanwaltschaft wirft der Fahrerin vor, nicht ausreichend darauf geachtet zu haben, ob alle angeschnallt und die Türen geschlossen waren. "Es war in der Zeit aber üblich, dass Polizeiautos auch mit offenen Türen unterwegs waren", sagte Richter Hans Nitschke, der selbst beim G-8-Gipfel eingesetzt war. Das bestätigten mehrere Zeugen, meist sei es nur ein Spalt gewesen, weil es damals sehr heiß war. Zudem sei es auch schwer, sich in der vollen Schutzmontur anzuschnallen.

In dem Verfahren tritt die Ehefrau des Gestorbenen als Nebenklägerin auf. In dem Verfahren werden insgesamt 14 Zeugen und zwei Gutachter gehört. Der Prozess wird an diesem Freitag fortgesetzt. Nach Aussagen von Richter Nitschke wird es am Freitag höchstens zu den Plädoyers beider Seiten kommen. Für eine Urteilsverkündung werde vermutlich ein Termin in der kommenden Woche anberaumt. (mit dpa)

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