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Panorama: Treffpunkt Raststelle

Einer der Richter des wegen Drogendelikten angeklagten Fußballtrainers Christoph Daum (48) hat sich Anfang März mit dessen Anwälten zu einem vertraulichen Gespräch in einer Autobahn-Raststelle getroffen. Dies teilte der Vorsitzende Richter Ulrich Christoffel am Dienstag in der Hauptverhandlung im Koblenzer Landgericht mit.

Einer der Richter des wegen Drogendelikten angeklagten Fußballtrainers Christoph Daum (48) hat sich Anfang März mit dessen Anwälten zu einem vertraulichen Gespräch in einer Autobahn-Raststelle getroffen. Dies teilte der Vorsitzende Richter Ulrich Christoffel am Dienstag in der Hauptverhandlung im Koblenzer Landgericht mit. Damit bestätigte er einen entsprechenden Bericht der "Rhein-Zeitung" vom Dienstag.

Zum Thema Online Spezial: Die Affäre Daum im Rückblick Die Verteidiger der beiden Mitangeklagten protestierten dagegen, nicht informiert worden zu seien. Die Flut der Ablehnungsanträge schwoll am 25. Verhandlungstag weiter an. Der Daum-Anwalt Rolf Stankewitz sagte auf dem Gerichtsflur zu Spekulationen, der Prozess könne wegen des vertraulichen Treffens platzen: "Wir haben kein Interesse daran. Ich möchte nach 25 Verhandlungstagen zum Ende kommen und nicht wieder 25 Tage haben." Der angeklagte Coach, der heute den türkischen Spitzenclub Besiktas Istanbul trainiert, meinte am Rande des Prozesses zu dessen Verlauf: "Ich empfinde das als Hohn. Es ist nicht die Wahrheit gefragt, sondern wer am besten trickst."

Der Beisitzende Richter Günter Hagenmeier hatte laut Christoffel am 20. März auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft in einer dienstlichen Äußerung erklärt, es habe am Rande des Verfahrens schon eine Vielzahl von Gesprächen zwischen den Prozessbeteiligten gegeben. Dies sei im Sinne einer fairen Sachverhandlung "unproblematisch" und "sinnvoll". Hagenmeier hatte sich nach eigener Aussage aus Termingründen an der Raststelle Peppenhoven der Autobahn Koblenz-Köln (A 61) in der Nähe von Rheinbach mit Stankewitz und dessen Kollegen Nikolaus Schmitte getroffen. Davon wusste der Vorsitzende Richter offenbar nichts. Der dritte Daum-Verteidiger Ralph Mayer sagte in einer Prozesspause, zu dem Gespräch sei es auf Initiative von Hagenmeier gekommen.

Staatsanwalt Jörg Angerer betonte in der Hauptverhandlung, er hege keine Zweifel an der Unvoreingenommenheit von Hagenmeier. Problematisch sei allerdings, dass Daums Verteidigung anscheinend einen Weg der Verständigung an der Staatsanwaltschaft vorbei gesucht habe. Es dränge sich der Eindruck auf, Daums Anwälte wollten sich die Möglichkeit schaffen, künftig je nach Bedarf Hagenmeier der Befangenheit bezichtigen zu können, ergänzte der Ankläger. Der Verteidiger eines der beiden Mitangeklagten, Ernst Johann, sagte mit Blick darauf, dass die Staatsanwälte im Gegensatz zu ihm schon seit mehreren Tagen von dem geheimen Gespräch wussten, es entstehe der Eindruck einer "Kumpanei" zwischen den Richtern und den Staatsanwälten. Der Anwalt des zweiten Mitangeklagten, Dietmar Müller, stellte einen Befangenheitsantrag gegen Hagenmeier. Mayer kündigte am Rande des Prozesses sowohl für Daum als auch für den ersten Mitangeklagten je ein zusätzliches Ablehnungsgesuch in der gleichen Sache an. Am Dienstagmorgen hatten die Daum-Anwälte aus anderen Gründen schon einen ersten Befangenheitsantrag gegen die Kammer gestellt.

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter mitgeteilt, eine andere Koblenzer Strafkammer habe die vier früheren Ablehnungsgesuche vom 18. März gegen die drei Berufsrichter des Daum-Verfahrens zurückgewiesen.

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