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Marco W.

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Türkei: Kommt Marco W. morgen frei?

Der türkische Anwalt von Marco W. hofft auf eine Freilassung seines Mandanten am Dienstag. Das Gericht wartet weiter auf die offizielle Aussage von Charlotte M..

Die Anwälte des seit sieben Monaten in der Türkei inhaftierten deutschen Schülers Marco wollen den 17-jährigen noch vor Weihnachten aus dem Gefängnis holen. "Wir werden alles dafür unternehmen, dass er nicht über Weihnachten in der Untersuchungshaft bleiben muss", sagte Rechtsanwalt Michael Nagel.

Mehmet Iplikcioglu, ein weiterer Anwalt  Marcos, verwies unter anderem darauf, dass sich der Vorsitzende Richter bereits aus dem Verfahren zurückziehen wollte, was ihm aber nicht gestattet worden sei. Ob Marco W. nach Deutschland zurückkehren dürfe oder für die Dauer des Prozesses in der Türkei bleiben müsse, liege im Ermessen des Gerichts.

In der türkischen Stadt Antalya soll der  Prozess morgen fortgesetzt werden. Der Junge aus dem niedersächsischen Uelzen ist angeklagt, in den Osterferien eine 13-jährige Britin sexuell missbraucht zu haben. Marco hat intime Kontakte zu dem Mädchen zugegeben, betont aber, dass die Zärtlichkeiten auf beiderseitigen Wunsch zustande kamen. Zudem habe sich Charlotte als 15-jährige ausgegeben. Bei einer Verurteilung drohen dem Jungen mehrere Jahre Haft.

Weil er seit April in Untersuchungshaft sitzt, haben seine Anwälte Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angekündigt. Diese sei bisher nicht eingereicht worden, weil die Anwälte die schriftliche Aussage der Britin abwarten wollten, sagte Nagel. "Das ist der einzige Grund", erklärte er. Nach seiner Kenntnis lagen die Unterlagen gestern aber noch nicht in Antalya vor. Auch auf einen Befangenheitsantrag, den die die Anwälte gestellt hatten, habe das Gericht schriftlich bislang nicht reagiert.

Marco W. sitzt seit April in Untersuchungshaft. Bereits mehrmals waren seine Anwälte mit dem Versuch gescheitert, die Untersuchungshaft aufheben zu lassen. Richter Abdullah Yildiz hatte entsprechende Anträge mit dem Hinweis auf einen "dringenden Tatverdacht" und eine Fluchtgefahr bei dem deutschen Angeklagten abgelehnt. (mit AFP/dpa)

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