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Unfreiwillig schuldig: Hahn wegen Ruhestörung verurteilt

Weil er zu laut gekräht hatte, ist ein Hahn von einem Südtiroler Gericht der Ruhestörung schuldig befunden worden. Der Besitzer hatte zuvor bereits die Zahl seiner Hähne reduziert.

Trotzdem muss der Landwirt der Klägerin 200 Euro Schadenersatz für den Lärm in den frühen Morgenstunden bezahlen, berichtete die italienische Nachrichtenagentur Ansa. Die Nachbarin des Landwirtes war vor Gericht gezogen, weil sie jede Nacht vom "Kikeriki" des Tieres geweckt wurde. Der Mann verteidigte sich vor dem Richter vergeblich mit dem Argument, er habe die Zahl seiner Hähne bereits von fünf auf einen reduziert. Den brauche er allerdings, um seinen Hühnerstall am Leben zu erhalten. Der Landwirt will nun unterstützt vom lokalen Bauernbund Berufung gegen das Urteil einlegen. (nal/dpa)

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