zum Hauptinhalt
Magnus Gäfgen

© dpa

Urteil: Europäische Richter schließen Wiederaufnahme im Fall Gäfgen aus

Der verurteilte Mörder Magnus Gäfgen ist erneut mit dem Versuch gescheitert, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erwirken. Ungeschoren kommt Deutschland vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof jedoch nicht davon.

Der Kindesmörder Magnus Gäfgen hat einen Teilerfolg mit seiner Folterbeschwerde gegen Deutschland erreicht. Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen bei der Fahndung nach einem entführten Kind habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg.

Gleichzeitig haben die Richter eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Deutschland ausgeschlossen. Der Prozess gegen Gäfgen sei fair gewesen.

Der 35-Jährige hatte vor fast acht Jahren den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Die Polizei hatte damals in dem Glauben, der Junge sei noch lebendig, Gäfgen mit Folter gedroht, falls er das Versteck des Jungen nicht preisgibt.

Für sein Verbrechen verbüßt der ehemalige Jura-Student Gäfgen im hessischen Schwalmstadt eine lebenslange Haftstrafe. Der Mörder war bereits vor zwei Jahren mit einer Grundrechtsbeschwerde in Straßburg gescheitert. (sf/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false