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Urteil: Tatjana Gsell muss zahlen

Die Arztwitwe Tatjana Gsell (33) muss der ersten Frau ihres Mannes Franz Gsell pro Monat 1000 Euro Unterhalt zahlen.

Nürnberg (27.07.2005, 12:56 Uhr) - Grundlage dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg ist der Scheidungsvertrag zwischen dem Schönheitschirurgen und seiner ersten Frau Forouzandeh Gsell (60), teilte ein Justizsprecher am Mittwoch mit. Darin wurde notariell festgelegt, dass die Erbin des auf zwei Millionen Euro geschätzten Vermögens von Franz Gsell (76) auch die Unterhaltspflichten ihres Mannes übernimmt, der vor zwei Jahren in Folge eines fingierten Raubüberfalls gestorben war.

Ursprünglich hatte die aus dem Iran stammende Forouzandeh Gsell von Tatjana Gsell 2300 Euro pro Monat gefordert. Der Familiensenat des Oberlandesgerichts bestätigte in seiner am Mittwoch bekannt gegebenen Entscheidung weitgehend ein Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 24. März. Schon in der ersten Instanz musste sich Forouzandeh, die von 1969 bis 1996 mit dem Prominenten-Arzt Franz Gsell verheiratet war, die Einnahmen aus Immobilienverkäufen anrechnen lassen.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts hatten beide Seiten Berufung eingelegt. Gsells Ex-Frau verlangte mehr als 1000 Euro im Monat. Gsells Witwe Tatjana wollte erst mit den Unterhaltszahlungen an ihre Vorhängerin beginnen, wenn die aus einem Wohnungsverkauf erlösten 150 000 Euro durch die monatlich 2300 Euro aufgezehrt seien. In der Verhandlung am 13. Juli hatten die Anwälte der beiden Frauen einen Vergleichsvorschlag abgelehnt, die Unterhaltszahlung von 1000 Euro zu befristen, bis Forouzandeh ihre Rente bezieht.

«Rein faktisch könnte dies in ein paar Jahren aber doch noch der Fall sein», erläuterte Justizsprecher Bernhard Wankel am Mittwoch das komplizierte Unterhaltsrecht. Von dem Zeitpunkt an, an dem Forouzandeh tatsächlich Rente bezieht, muss diese sich ihre Renteneinkünfte auf die Unterhaltszahlungen von Tatjana Gsell anrechnen lassen. «Es kann sein, dass Tatjana nicht zahlen muss, wenn die Rente die Unterhaltzahlungen übersteigt», betonte Wankel. (tso)

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