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Urteil: Windräder können unzumutbare Lärmquellen sein

Windräder können nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine unzumutbare Lärmbelästigung darstellen. Die Leipziger Richter entschieden im Sinne eines Klägers, der nur wenige hundert Meter von einer Windenergieanlage entfernt wohnt.

In einem veröffentlichten Urteil bekamen Kläger aus Baumholder in Rheinland-Pfalz Recht, die sich gegen eine Windenergieanlage gewehrt hatten, die etwa 340 Meter von ihrem Hof entfernt steht. Der zuständige Landkreis Birkenfeld hatte den Bau der Anlage genehmigt. Das Verwaltungsgericht Koblenz und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hoben diese Entscheidung jedoch wieder auf. Die Bundesrichter bestätigten die Vorinstanzen nun. (mit dpa)

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