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Verbraucherschutz: Bei Werbeanrufen gleich auflegen

Verbraucherschützer raten dazu, ein Gespräch mit unerwünschten Anrufern zu vermeiden.

Stuttgart - Bei unerwünschten Werbeanrufen sollten sich Verbraucher nicht auf Gespräche einlassen. Wer nicht sofort wieder auflegt, wenn Mitarbeiter etwa von Telekommunikationsunternehmen, Lottoanbietern oder angeblichen Umfrageinstituten in der Leitung sind, läuft Gefahr, ungewollt einen Vertrag abzuschließen. „Da wird teilweise so geschickt gefragt, dass die Leute gar nicht merken, dass sie in einen Vertrag hineingeraten“, sagte Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte am Mittwoch weitere gesetzliche Schritte gegen die Telefonwerber angekündigt. So sollen Verbraucher, die ungewollt am Hörer einen Vertrag eingegangen sind, diesen in Zukunft leichter widerrufen können. Firmen, die gegen das Verbot verstoßen, von sich aus Verbraucher anzurufen, riskieren Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. dpa

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