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Verwahrlosung: Qualvoller Babytod - Eltern bekommen lange Haftstrafen

Das kurze Leben eines zweieinhalb Monate alten Mädchens in Oberbayern endete mit Fieberkrämpfen und vermutlich unter starken Schmerzen. Der 40 Jahre alte Vater und die 27 Jahre alte Mutter wurden nun zu jahrelangen Gefängnisstrafen verurteilt.

Nach dem Tod eines unterernährten und schwer kranken Babys aus dem oberbayerischen Erding hat das Landgericht Landshut die Mutter und den Vater zu achteinhalb beziehungsweise neun Jahren Gefängnis verurteilt. "Bei beiden lag eine Gleichgültigkeit gegenüber dem Opfer vor", sagte die Vorsitzende Richterin Gisela Geppert am Montag in der Urteilsbegründung.

Der 40 Jahre alte Mann und seine 27 Jahre alte Ehefrau wurden des Totschlags durch Unterlassen und der Verletzung der Fürsorgepflicht schuldig gesprochen. Sie hatten sich rund vier Wochen lang kaum mehr um das zweieinhalb Monate alte Mädchen gekümmert.

Das Kind hatte wegen der mangelhaften hygienischen Versorgung eine Hirnhautentzündung bekommen und war daran gestorben. "In der zweiten Lebenshälfte hatte das Kind nicht einmal die nötigsten Dinge, die es benötigte", meinte die Richterin.

Ungeklärte Rippenbrüche

Der Staatsanwalt hatte jeweils elf Jahre Haft verlangt. Die beiden Verteidiger hatten das Geschehen hingegen nur als fahrlässige Tötung gewertet. Mit ihrer Forderung, die Eltern zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe zu verurteilen, konnten sie sich aber nicht durchsetzen.

Das Kind war wenige Tage vor Weihnachten 2006 gestorben, der 40- Jährige hatte das tote Mädchen noch selbst ins Erdinger Krankenhaus gebracht. Wegen der unzureichenden Versorgung mit Essen und Getränken wog das kleine Mädchen nur zwei Drittel eines normal entwickelten Säuglings. Zudem hatte sich das Baby wochenlang mit nicht behandelten Rippenbrüchen quälen müssen. Woher diese Verletzungen stammten, konnte die Strafkammer nicht klären.

Baby litt unter Fieber und Krämpfen

Die Frau hatte sich kurz nach der Geburt des Mädchens von dem Mann getrennt und den Säugling sowie eine weitere Tochter bei ihrem Ex- Partner gelassen, während sie bei ihrem neuen Freund lebte. Die Mutter hatte nur noch sporadisch nach dem Baby geschaut. Auch der Mann hatte den Säugling über Wochen hinweg stundenlang alleingelassen und nur noch unregelmäßig gefüttert.

Das kleine Mädchen musste in einer unzureichend geheizten und verdreckten Wohnung ohne eigenes Kinderbett liegen. Es hatte Fieber, Krämpfe und konnte aus Erschöpfung kaum noch Schreien. Zudem wurde es nur selten gewaschen und gewickelt, nach dem Tod dokumentierten Ärzte den erbärmlichen Zustand des Kindes. Wegen der mangelnden Hygiene hatte der Säugling offene Wunden. Ein Gutachter hat in dem Prozess erklärt, dass das Mädchen noch am Tag vor dem Tod hätte gerettet werden können, auch wenn es wegen der verschleppten Hirnhautentzündung wohl Folgeschäden zurückbehalten hätte.

Zweite Tochter lebt in SOS-Kinderdorf

Ursprünglich wurde dem Hausmeister und dem Zimmermädchen in der Anklage nur Verletzung der Fürsorgepflicht vorgeworfen. Nachdem sich in dem Verfahren jedoch herausstellte, dass beide Kinder aus Seitensprüngen der Frau stammten und die Ehe völlig zerrüttet war, wurden die Eltern im Gerichtssaal verhaftet und die Anklage auf Totschlag erweitert.

Erst in dem Prozess wurde auch klar, dass der Tod des Kindes kein unabwendbarer Schicksalsschlag war, sondern die schwere bakterielle Entzündung durch die Mangelversorgung verursacht wurde. Nach dem Tod des Babys hatte das Jugendamt den Eltern die zweite Tochter weggenommen. Das heute drei Jahre alte Kind lebt nun in einem SOS- Kinderdorf. (ut/dpa)

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