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Panorama: Vorrang für die Integration behinderter Kinder

Von Berlins 340000 Schülern besuchen 13500 eine Sonderschule. Dies entspricht einem Anteil von rund vier Prozent.

Von Berlins 340000 Schülern besuchen 13500 eine Sonderschule. Dies entspricht einem Anteil von rund vier Prozent. Die Schüler werden je nach individuellem Bedarf auf unterschiedlich spezialisierte Schulen verteilt. Insgesamt gibt es 95 Sonderschulen, davon 46 für Lernbehinderte und rund 18 für geistig Behinderte. 31 Schulen bieten Förderschwerpunkte für Hör, Seh- und Sprachbehinderte sowie für Kinder mit Defiziten in der körperlichen und motorischen Entwicklung. Als „lernbehindert“ eingestuft werden Schüler aufgrund einer geringen Intelligenz oder aufgrund starker sozialer und emotionaler Störungen. Häufig kommen beide Probleme zusammen und verstärken einander.

INTEGRATION

Bundesweit besuchen fünf Prozent eines Jahrgangs eine Sonderschule, also mehr als in Berlin. Dies liegt aber nicht daran, dass es in Berlin weniger behinderte Kinder gäbe, sondern daran, dass hier weitere 2900 Behinderte keine Sonderschulen besuchen, sondern an Grund- und Oberschulen integriert werden. Wenn man sie zu den 13500 Kindern an Sonderschulen hinzuzählt, ergibt sich ein überproportional großer Anteil von behinderten Schülern. Auffällig ist, dass die Zahl der Kinder an Sonderschulen seit 1995 stagniert, obwohl die Gesamtschülerzahl um rund 80000 zurückgegangen ist und obwohl so viele behinderte Kinder in Regelschulen integriert werden.

IMMER MEHR BEHINDERTE

Die Meinungen über die Ursache für den Zuwachs an behinderten Kindern gehen auseinander: Die Senatsverwaltung für Bildung vermutet, dass schwierige Kinder von den zuständigen Pädagogen in den so genannten Förderausschüssen voreilig als behindert eingestuft werden, damit die Schulen zusätzliches Personal beantragen können. In Pädagogenkreisen wird dies zuückgewiesen. Sie führen die gestiegene Zahl der als behindert geltenden Kinder darauf zurück, dass heute Defizite entdeckt werden, auf die früher nicht genügend geachtet wurde. Zudem steige die Zahl hyperaktiver Kinder und sozial-emotional vernachlässigter Kinder, die infolge mangelnder Frühförderung zurückbleiben.

NEUE RECHTSLAGE

Das neue Schulgesetz räumt der Integration behinderter Kinder Vorrang ein vor der Unterbringung in Sonderschulen. Bislang wurden beide Optionen gleichrangig behandelt. Außerdem können die Eltern nun mehr mitbestimmen: Statt der inzwischen abgeschafften Förderausschüsse können sie selbst entscheiden, wo ihr Kind am besten aufgehoben ist. Allerdings hat diese Freiheit ihre Grenzen: Mehr als die jetzt vorhandenen 1209 Stellen für die Behindertenintegration wird es aufgrund der Haushaltsnot nicht geben. Wenn ein Schulleiter ein behindertes Kind mit Hinweis auf fehlende Stellen nicht nehmen will, hat ein Schlichtungsgremium das letzte Wort. sve

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