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7,50 Euro: Berlin will Mindestlohn für öffentliche Aufträge zahlen

Der Berliner Senat hat das neue Vergabegesetz verabschiedet. Demnach sollen Arbeiter im Auftrag des Landes nicht nur einen Mindestlohn garantiert bekommen: Unternehmen, die sich nicht an bestimmte ethische Standards halten, haben künftig das Nachsehen.

Von Sabine Beikler

Das Land Berlin vergibt pro Jahr öffentliche Aufträge im Wert von vier bis fünf Milliarden Euro. Künftig werden Aufträge aber nur noch an Unternehmen vergeben, die Tariflöhne zahlen, die im Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen sind. Das betrifft zum Beispiel Wachdienste und Dienstleistungen im Baugewerbe, in der Altenpflege, Abfallwirtschaft oder in der Aus- und Weiterbildung. Gibt es für Branchen noch keine Tarifverträge, die im Entsendegesetz aufgenommen sind, müssen die Unternehmen einen Mindestlohn von 7,50 Euro garantieren. Das sieht das neue Vergabegesetz vor, das der Senat am Dienstag verabschiedet hat. Das Parlament muss das Gesetz noch beraten und beschließen.

Eine solche Mindestlohnregelung war bereits im März vergangenen Jahres vom Senat verabschiedet worden. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte mit einem Urteil gleich mehrere Vergabegesetze einzelner Länder für nichtig: Tarifverträge für Arbeitnehmer dürfen nicht an Aufträge gekoppelt werden, wenn diese nicht bundesweit durch das Entsendegesetz geregelt sind. Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) sagte, das Urteil habe sich auf die generelle Tariftreue bezogen und nicht auf gesetzlich geregelte Mindestlöhne. „Das sind unterschiedliche Dinge“, betonte Wolf.

Der Verzicht auf Mindeststandards sei „unakzeptabel, wenn Unternehmen, die weniger als einen Mindestlohn zahlen, Vorteile gegenüber denjenigen haben, die Tarife zahlen“, sagte Wolf. Der Senat habe aufgrund der „schwierigen Rechtsmaterie“ drei unabhängige Gutachten für das neue Vergabegesetz eingeholt.

Öffentliche Aufträge will das Land auch nur noch an Anbieter vergeben, die sich an soziale und ökologische Standards halten. So werden zum Beispiel Produkte von Anbietern ausgeschlossen, die durch „ausbeuterische Kinderarbeit“, so Wolf, hergestellt werden.

Das Vergabegesetz, das in diesem Jahr in Kraft treten soll, gilt nicht für laufende Verträge, sondern nur für neue Aufträge. Die Einhaltung wird von Vergabestellen und Zollbehörden kontrolliert. Wer dagegen verstößt, muss zwischen ein und fünf Prozent der Auftragssumme zahlen und wird von künftigen Auftragsvergaben ausgeschlossen.

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