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Wirtschaft: Ärger um neue Steuerregelung

Weiterbilder wehren sich gegen Gesetzesvorhaben.

Die geplante steuerliche Regelung für Bildungsleistungen verstoße gegen Europarecht. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten von Bert Kaminski, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität der Bundeswehr Hamburg, im Auftrag des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).

Laut Bert Kaminskis Gutachten ist die generelle Befreiung von Weiterbildungsangeboten unabhängig von der Art des Anbieters oder dem Kreis der Abnehmer oder den vermittelten Inhalten nicht vom EU-Recht gedeckt. Der deutsche Gesetzgeber habe nicht die Möglichkeit, einseitig bestimmte Leistungen von der Umsatzsteuer zu befreien. Dies sei bereits in einem vergleichbaren Fall entsprechend entschieden worden.

Das Gutachten ist den Mitgliedern des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag übermittelt worden. Der VDZ fordert nun gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags eine Korrektur des Gesetzvorhabens – gemeinsam mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Sie handelten auch stellvertretend für einen großen Teil von Seminaranbietern, gibt der Verband an.

Grund für die Forderung nach einer Korrektur des Gesetzvorhabens ist vor allem die Sorge, dass den Anbietern von Weiterbildungsangeboten durch die geplante Regelung Kosten von 10 bis 15 Prozent ihres Umsatzes entstünden. Kosten, die 2013 zunächst auch nicht auf die Abnehmer übertragen werden könnten, weil die Seminarangebote für nächstes Jahr bereits weitgehend veröffentlicht worden seien.

Der VDZ spricht von einer „künstlichen Kostenlast in Form nicht abzugsfähiger Vorsteuer“, die betriebliche Weiterbildung auf Anbieter- und Abnehmerseite verteuere. „Im Ergebnis könnte diese Regelung einen Teil der Anbieter an den Rand der Existenz bringen“, teilte der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger mit. dapd

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