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Was ist drin? Das weiß nur die Kommission. Verbraucher fühlen sich oft getäuscht.

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Täuschung bei Lebensmitteln: Agrarminister Christian Schmidt will Rezepturen transparenter machen

"Kalbfleisch-Leberwurst" ohne Kalbsleber? Ein geheimes Gremium bestimmt, was wir essen. Nun soll die Lebensmittelbuchkommission reformiert werden.

Hätten Sie’s gewusst? Eine „Kalbsleberwurst“ darf sich auch dann Kalbsleberwurst nennen, wenn sie mehr Schweine- als Kalbsleber enthält. Die „Kalbfleisch-Leberwurst“ darf sogar ohne jede Kalbsleber auskommen, selbst das Kalbfleisch darf in der Minderheit sein. Um sich „Kalbfleisch-Leberwurst“ zu nennen reicht es, wenn gerade einmal 15 Prozent des Fleisches vom Kalb stammen.

So etwas denkt sich die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) aus. In dem Gremium sitzen Vertreter der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung, der Lebensmittelwirtschaft und Verbraucherschützer – zu gleichen Teilen. Sie legen in Leitsätzen fest, wie ein Lebensmittel beschaffen sein muss. Für mehr als 2000 Produkte – vom Apfelkompott bis zur Zwiebelmettwurst – haben sie das bereits getan. Doch immer häufiger gibt es Ärger. Die Verbraucherorganisation „Foodwatch“ spricht von „staatlich legitimierter Verbrauchertäuschung“ und fordert, die Kommission komplett abzuschaffen. Aber auch viele Verbraucher fühlen sich getäuscht, wenn der „Alaska-Seelachs“ gar kein Lachs, sondern nur gefärbter Lachsersatz ist, Geflügelwürstchen Schweinespeck enthalten und der Kirschtee ohne jede Kirsche auskommt. Alles ganz legal, in Einklang mit dem Lebensmittelbuch.

Die Kommission ist mächtig

Die Kommission hat enorme Macht. Zwar sind deren Leitsätze keine Gesetze, werden aber in der Praxis fast so behandelt. Die Hersteller orientieren sich daran, die Gerichte auch. Dabei lässt sich das Gremium nicht in die Karten schauen. Sitzungsprotokolle werden genauso wenig veröffentlicht wie das Abstimmungsverhalten der Mitglieder. Das wäre aber interessant, weil jede Gruppe ein Veto einlegen und eine Einigung blockieren kann.

Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) will aus der Kritik Konsequenzen ziehen und beruft sich dabei auf den Koalitionsvertrag. Danach sollen sich die Empfehlungen der DLMBK stärker am Anspruch der Verbraucher nach „Klarheit und Wahrheit“ ausrichten. Die Leitsätze hätten sich bewährt. „Sie können aber nur dann wirken, wenn sie auch bei der Verbraucherschaft Akzeptanz finden, aktuell und verständlich sind. Dort will ich hin“, sagte Schmidt dem Tagesspiegel. Abschaffen will er die Kommission und das Lebensmittelbuch aber nicht.

Das Gremium soll bleiben

Der CSU-Politiker beruft sich dabei auf eine Studie, die das Ministerium bereits 2013 in Auftrag gegeben hatte und die jetzt fertig ist. Das Gutachten, dessen wesentliche Aussagen dem Tagesspiegel vorliegen, spricht sich für die Lebensmittelbuch-Kommission und das Lebensmittelbuch aus, regt aber Reformen an. Regelmäßige Sitzungsintervalle, klare Verfahrensabläufe sollen die Arbeit beschleunigen, regelmäßige Presseinformationen und eine bessere Zusammenarbeit mit dem Internetportal Lebensmittelklarheit.de sollen das Verständnis der Verbraucher für die Arbeit verbessern. Den Vorwurf der Geheimniskrämerei wollen die Gutachter – das Beratungsunternehmen AFC Public Services und der Marburger Professor Wolfgang Voit – dadurch entkräften, dass künftig Ergebnisprotokolle veröffentlicht werden, allerdings sollen diese auch in Zukunft „keine personelle Zuordnung zulassen“, heißt es in den Empfehlungen.

Schmidt will nun in den kommenden Monaten ein Konzept zur Umsetzung der Reform erarbeiten. Dabei soll es um „mehr Effizienz, mehr Akzeptanz, mehr Transparenz und mehr Kommunikation“ gehen. „Ich will das Buch nicht neu schreiben, aber einzelne Kapitel mit deutlicher Feder kräftig überarbeiten“, kündigte der Minister an. Am Prinzip hält Schmidt jedoch fest. „Die Studie zeigt, dass weder der Verzicht auf die Leitsätze noch ihr Ersatz durch Rechtsnormen oder privatrechtliche Normen eine angemessene Lösung wären. Ich will nicht, dass per Gesetz Lebensmittelrezepte fixiert werden.“

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