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Wirtschaft: Aktuelle Urteile: Rücksichtsloser Radler muss ebenfalls zahlen

Wenn Autofahrer wegen rücksichtslosen Verhaltens eines Radlers einen Auffahrunfall verursachen, muss der Radfahrer unter Umständen einen Teil des Schadens übernehmen. Das teilt der Anwalt-Suchservice in Köln unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln mit (Az.

Wenn Autofahrer wegen rücksichtslosen Verhaltens eines Radlers einen Auffahrunfall verursachen, muss der Radfahrer unter Umständen einen Teil des Schadens übernehmen. Das teilt der Anwalt-Suchservice in Köln unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln mit (Az.: 16 U 56 / 00). In dem verhandelten Fall ging es um einen Radfahrer, der im Dunkeln mit seinem unbeleuchteten Rad die Straße überquerte, obwohl die Ampel für ihn Rot zeigte.

Wegen dieses Manövers des Zweiradfahrers mussten laut Suchservice die Fahrzeuge einer nahenden Reihe von Autos bremsen. Während die ersten beiden Wagen noch zum Stehen kamen, fuhr der dritte Fahrer auf den Vordermann auf. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass dieser Autofahrer wegen eines zu geringen Sicherheitsabstands und geringerer Aufmerksamkeit zwar die Schuld an dem Unfall trage. Den Radfahrer treffe jedoch eine erhebliche Mitschuld. Er habe den Unfall durch sein Verhalten überhaupt erst provoziert. Deshalb wurde er zum Ersatz von einem Drittel des Schadens verurteilt.

gms

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