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Wirtschaft: Altersvorsorge - ein Überblick über die verschiedenen Anlageformen

Kapitallebensversicherung: Der Versicherer baut mit den Monatsraten des Kunden ein Vermögen auf, das am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird. Eine bestimmte Mindestsumme wird für diese Auszahlung garantiert, häufig wird aber eine weitaus höhere Summe angespart.

Kapitallebensversicherung: Der Versicherer baut mit den Monatsraten des Kunden ein Vermögen auf, das am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird. Eine bestimmte Mindestsumme wird für diese Auszahlung garantiert, häufig wird aber eine weitaus höhere Summe angespart. Wie hoch das Vermögen am Ende ist, hängt von den Kosten des Versicherers und von seinem Geschick bei der Geldanlage ab. Zusätzlich sichert der Versicherte seine Familie oder andere ihm nahe stehende Personen ab: Sie erhalten die vereinbarten Leistungen, wenn er vor Ende der Vertragslaufzeit stirbt.

Risikolebensversicherung: Hier wird nichts angespart. Die Versicherung dient nur der Absicherung der Hinterbliebenen: Gezahlt wird nur beim Tod des Versicherten.

Rentenversicherung: Hier wird ebenfalls aus den Monatsraten ein Vermögen angespart. Ab einem bestimmten Alter wird aus diesem Vermögen und den Erträgen eine Rente bis ans Lebensende gezahlt. Eine Absicherung der Hinterbliebenen beim Todesfall gibt es in der Regel nicht. Fast alle Rentenversicherungen sind mit einem Kapitalwahlrecht ausgestattet: Statt der Rente kann die Auszahlung einer einmaligen Summe verlangt werden. Rentenversicherungen werden in der Ansparphase nicht besteuert. Von der Rente wird dann der "Ertragsteil" besteuert, der - je nach Antrittsalter - bei rund 30 Prozent liegen kann.

Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung: Sie unterscheidet sich von den klassischen Varianten dadurch, dass das Geld des Kunden in einem Investmentfonds angespart wird. Dabei gibt es keine garantierte Mindestauszahlung. Außerdem sind die Beiträge schon bisher nicht als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Nach der künftigen Regelung dürfte die normale fondsgebundene Lebensversicherung uninteressant sein. Die fondsgebundene Rentenversicherung bleibt dagegen interessant.

Investmentfonds: Sie investieren das Geld ihrer Kunden nach bestimmten Vorgaben. Gemischte Fonds etwa kaufen Aktien und Rentenpapiere, AS-Fonds zusätzlich noch Immobilien. Bei Fonds ist nur ein Teil der Erträge steuerfrei - je nach Fondsart, Konzept und Börsenentwicklung kann dies zwischen null und 100 Prozent sein. Aktienfonds haben in der Regel einen höheren Anteil steuerfreier Erträge als Rentenfonds.

Fondssparpläne: Hier zahlt der Kunde monatliche Raten, für die die Fondsgesellschaft Fondsanteile kauft. So wird im Laufe der Jahre ein Vermögen aufgebaut. Meist werden diese Sparpläne mit Aktienfonds abgeschlossen.

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