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Wirtschaft: Altersvorsorge: Eine Tagesspiegel-Telefon-Aktion: Vier Experten geben Antwort

Ich bin 82 Jahre alt und höre dauernd von der Riester-Rente. Gilt sie auch für mich?

Ich bin 82 Jahre alt und höre dauernd von der Riester-Rente. Gilt sie auch für mich?

Nein. Mit der Riester-Rente ist die staatliche Förderung von privater Altersvorsorge gemeint. Gefördert werden aber nur die, die jetzt Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Denn nur sie sind von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen, die Arbeitsminister Walter Riester in der Rentenreform beschlossen hat.

Man hat mir gesagt, dass ich bis September 2001 einen Altersvorsorge-Vertrag abschließen sollte. Sehen Sie das genauso?

Wer das behauptet, ist unseriös. Altersvorsorge-Produkte müssen zuerst noch zertifiziert werden. Die entsprechende Stelle beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen wird das aber erst im Dezember dieses Jahres tun. Mit der Wahl Ihres Produktes können Sie sich also durchaus noch Zeit lassen. Es reicht aus, wenn Sie einen Altersvorsorge-Vertrag im Laufe des kommenden Jahres unterschreiben. Die staatliche Förderung gilt zwar ab dem Januar 2002. Sie erhalten sie aber auch rückwirkend.

Welche Produkte werden überhaupt vom Staat gefördert?

Der Staat fördert Rentenversicherungen, Investmentfonds und Banksparpläne. Die Produkte müssen aber eine ganze Reihe von Kriterien erfüllen, die der Gesetzgeber ganz genau festgelegt hat. Dazu zählt zum Beispiel, dass die Produkte eine gleich bleibende lebenslange Rente sicherstellen müssen. Hinzu kommt, dass die Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden darf. Erst wenn ein Produkt alle Voraussetzungen erfüllt, bekommt es die Zertifizierung.

Warum gibt es dann jetzt schon Anzeigen für Riester-Produkte?

Was jetzt auf dem Markt ist, wird regelmäßig als Riester-fähig bezeichnet. Das heißt nur, dass die Anbieter versprechen, den Vertrag umzustellen, wenn die Zertifizierung es erfordert. In der Regel sind es aber einfache Produkte. Es lohnt sich, abzuwarten und die verschiedenen Produkte zu vergleichen. Dies gilt vor allem in Bezug auf Kosten und Renditen.

Wo wird es denn später die höchsten Renditen geben?

Das ist schwer zu sagen. Niemand weiß, wie sich der Aktienmarkt künftig entwickelt. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen aber, dass Fonds die höchsten Renditen erzielt haben. Sie bergen allerdings auch ein höheres Risiko. Das Gesetzgeber hat deshalb einen gewissen Schutz eingebaut. Die Finanzdienstleister müssen sicherstellen, dass ihre Produkte zum Beginn des Rentenalters zumindest die einbezahlten Beiträge garantieren.

Und was hat es mit fondsgebundenen Lebensversicherungen auf sich?

Manche Gesellschaften versuchen jetzt, Sicherheit und Risiko miteinander zu verbinden: Sie bieten fondsgebundene Rentenversicherungen an. Dabei wird ein Teil der Einzahlungen für die Beitragsgarantie benutzt und der Rest in Fonds investiert.

Wenn ich mich jetzt für ein bestimmtes Produkt entscheide, aber nicht zufrieden bin, kann ich dann auch wechseln oder insgesamt aussteigen?

Ja, ein Wechsel ist möglich. Sie nehmen dann sozusagen das angesparte Kapital mit. Sicherlich werden die Anbieter bei einem Wechsel aber Stornogebühren verlangen. Achten Sie beim Vertragsabschluss also darauf, wie hoch diese sind. Wer allerdings ganz aussteigen möchte, muss alle bisher erhaltenen Fördermittel zurückbezahlen.

Wie hoch ist denn die staatliche Förderung überhaupt?

Sie hängt vom Familienstand und Einkommen ab und baut sich sukzessive bis zum Jahr 2008 auf. Für alle, die bis Ende 2002 einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag haben, gibt es für das Jahr 2002 eine Zulage von 75 Mark. Die Zulage steigt dann bis zu 300 Mark im Jahr 2008. Für Ehepaare gilt das Doppelte, wenn beide einen Vorsorge-Vertrag haben. Außerdem steigt die Kinderzulage pro Kind von 90 Mark im kommenden Jahr auf 360 Mark im Jahr 2008. Die Zulage wird direkt von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) auf das Sparkonto überwiesen. Für manche ergeben sich außerdem noch steuerliche Vorteile im Rahmen des Sonderausgabenabzuges. Diese werden dann vom Finanzamt bei der Einkommensteuer erstattet.

Wieviel muss ich selbst für das Alter sparen, um gefördert zu werden?

Die private Altersvorsorge ist zwar freiwillig. Die volle Zulage vom Staat bekommt aber nur der, der eine Mindestsumme pro Jahr spart. Diese so genannten Mindesteigenbeträge erhöhen sich ebenfalls in den Jahren 2002 bis 2008. In den Jahren 2002/2003 betragen sie ein Prozent und erhöhen sich dann bis zum Jahr 2008 auf vier Prozent der im vorangegangenen Kalenderjahr rentenversicherungspflichtigen Einnahmen abzüglich der zustehenden Zulagen. Obergrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 104 400 Mark.

Ich habe schon eine Rentenversicherung. Lohnt es sich, sie auf ein Riester-Produkt umzustellen?

Es ist zwar grundsätzlich möglich, aber nicht sehr ratsam. Die staatliche Förderung sollte ja eigentlich die Lücke schließen helfen, die durch die Rentenreform entstanden ist. Wer kann, sollte deshalb besser seinen bisherigen Vertrag weiterlaufen lassen und für die Riester-Rente ein neues Produkt wählen.

Meine Lebensversicherung läuft schon 15 Jahre. Ist sie förderfähig oder kann ich sie wenigstens umstellen?

Eine herkömmliche Lebensversicherung wird vom Staat nicht gefördert, da sie normalerweise auf einen Schlag ausbezahlt wird. Generell können Sie eine Lebensversicherung auf eine Rentenversicherung umstellen. Bei ähnlicher Leistung ist dies kostenlos. Sie sollten aber beachten, dass dann auch der Hinterbliebenenschutz im Todesfall sehr reduziert wird.

Seit Jahren bin ich Beamter. Habe ich trotzdem Anspruch auf die Riester-Förderung?

Nein, begünstigt sind im Normalfall nur Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Also Arbeiter und Angestellte oder jemand, der Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld bezieht sowie Selbstständige, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen.

Ich bin angestellt und möchte die staatliche Förderung nutzen. Meine Frau arbeitet selbstständig und möchte ebenfalls gefördert werden. Ist das möglich?

Normalerweise haben Selbstständige keinen Anspruch auf die Riesterförderung. Da Sie aber verheiratet sind, geht es trotzdem. Ihre Frau muss aber selbst einen eigenen Altersvorsorge-Vertrag abschließen.

Ich bin 59 Jahre alt und möchte ebenfalls von der staatlichen Förderung profitieren. Was raten Sie mir?

Der Abschluss eines solchen Vertrages lohnt sich für Sie kaum. Wenn Sie beispielsweise noch vier Jahre einbezahlen würden, hätten Sie mit der Förderung knapp 7000 Mark angespart. Dies bringt nur eine minimale Auszahlung für die Rente. Auch für die Anbieter stehen Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis. Einige bieten den Abschluss von Altersvorsorge-Verträgen deshalb nur für Kunden an, die jünger als 58 Jahre sind.

Mein Mann ist in der Ärzteversorgung. Ich selbst habe einen 630-Mark-Job und stocke die Rentenversicherungsbeiträge meines Arbeitgebers auf 19,1 Prozent auf. Habe ich Anspruch auf die staatliche Zulage?

Ja, durch ihre Zahlung der Pflichtbeiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie einen Anspruch erworben. Sogar Ihr Mann, der durch die Ärzteversorgung eigentlich ausgenommen wäre, kann dadurch eine eigene staatliche Förderung beanspruchen. Auch er muss allerdings einen eigenen Vertrag abschließen.

Ich bin Türke und arbeite in einer Kfz-Werkstatt. Werde ich ebenfalls gefördert?

Ja natürlich. Die Förderung gilt auch für Ausländer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen und in Deutschland wohnen. Wenn Sie jedoch im Ruhestand dauerhaft in die Türkei zurückkehren wollen, müssen Sie die Förder-Beiträge zurückbezahlen.

Warum denn das?

Ganz einfach. Dann müssen Sie auch in Deutschland keine Steuern auf die Rentenbeiträge mehr bezahlen. Und dies, obwohl sie in der Ansparphase ihre Rentenbeiträge steuerlich geltend machen konnten. Allerdings müssen Sie die Förderung nicht auf einmal zurückzahlen.

Wie und wo kann ich eigentlich meinen aktuellen Rentenanspruch erfahren?

Als Angestellter wenden Sie sich an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin und als Arbeiter an die jeweilige Landesversicherungsanstalt (LfA). Falls Ihr Versicherungskonto vollständig gespeichert ist, können die Stellen Ihnen problemlos mitteilen, wie hoch ihr derzeitiger Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Sollten sich irgendwelche Lücken in Ihrem Versicherungskonto auftun, müssten Sie die entsprechenden Informationen noch nachreichen.

Ein Arbeitskollege hat mir erzählt, dass auch die betriebliche Altersvorsorge gefördert wird. Ist das richtig?

Ja. Sie können von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er von Ihrem Bruttogehalt einen Betrag für die Altersvorsorge einbehält. Das Geld fließt dann in einem Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder kann in einer Direktversicherung angelegt werden. Diese Verträge müssen nicht zertifiziert werden.

Was rechnet sich Ihrer Meinung nach mehr - die betriebliche oder die private Altersvorsorge?

Das ist schwer zu sagen. Generell sind bei der betrieblichen Altersvorsorge die Abschlusskosten geringer. Dies hängt damit zusammen, dass die Finanzdienstleister Gruppenverträge für ganze Belegschaften abschließen und deshalb weniger Verwaltungskosten haben. Das wäre also ein Vorteil. Andererseits können Sie auch nur das Produkt abschließen, das Ihr Arbeitgeber anbietet. Da er aber die Bedürfnisse einer Vielzahl von Mitarbeitern erfüllen muss, werden die Produkte eher sicherheitsorientiert sein und weniger Rendite abwerfen. Für einen jungen Mitarbeiter kann es deshalb sinnvoller sein, zumindest am Anfang ein renditestärkeres Produkt auszusuchen.

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