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RECHTS Frage: an Irene Schmid Präsidentin der Rechtsanwaltskammer

Muss ich einen Vorschuss zahlen?

Ich habe für ein Zivilverfahren, in dem es um eine Mietsache geht, eine Anwältin und für eine Verkehrs-Strafsache einen Strafverteidiger. Einer verlangt einen Vorschuss auf seine Gebühren, der andere nicht. Gibt es dazu einheitliche Regeln?

„Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern“, sagt Paragraf 9 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Damit kann nicht nur für bereits geleistete, sondern auch für künftige Arbeit im voraus eine Zahlung gefordert werden.

Ob ein Anwalt einen Vorschuss verlangt oder nicht, liegt in seinem Ermessen und wird vom Einzelfall abhängen. In Strafsachen ist es üblich, Vorschüsse zu verlangen. Vom Gericht beigeordnete Anwälte – etwa Pflichtverteidiger – können von ihren Mandanten aber keinen Vorschuss fordern. Wurde der Vorschuss allerdings bereits vor der Beiordnung gezahlt, muss der Anwalt ihn nicht zurücküberweisen.

In Zivilsachen werden Vorschusszahlungen häufig dann verlangt, wenn die Angelegenheit voraussichtlich erst nach längerer Zeit abgeschlossen wird, insbesondere bei gerichtlichen Verfahren. Denn die Kanzlei, die Ihren Fall übernimmt, erbringt nicht nur Vorleistungen, sondern muss auch die laufenden Kosten wie Miete und Gehälter der Angestellten tragen, so dass häufig auf laufende Zahlungen entsprechend dem jeweiligen Arbeitsstand bestanden wird.

Über die Höhe des Vorschusses und die Frage, wann Sie die erste Rechnung erhalten werden, sollten Sie bei Auftragserteilung mit dem Anwalt oder der Anwältin sprechen. Wenn Sie die zu erwartenden Kosten nicht auf einmal zahlen können, sollten Sie fragen, ob Ratenzahlung möglich ist. Auch über die voraussichtliche Gesamthöhe der Kosten kann Ihnen der Anwalt oder die Anwältin Auskunft geben.

In gerichtlichen Zivilverfahren zahlt der Verlierer auch die Kosten des Gewinners. Gezahlte Vorschüsse werden damit bei Erstattung der Kosten durch den Prozessgegner zurückerstattet. Geht ein Prozess durch mehrere Instanzen, entstehen für jede Instanz gesonderte Gebühren und Auslagen. Das Gericht entscheidet, ob die Kosten zwischenzeitlich von der Prozesspartei, die in erster Instanz verloren hat, dem Gegner zu erstatten sind. Das ist eine Frage der sogenannten vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, sind Anwältinnen und Anwälte in jedem Fall verpflichtet, unverzüglich ihre Gebühren gegenüber dem Mandanten abzurechnen. Foto: Mike Wolff

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an Irene Schmid

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