zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Angst um den Frieden im Betrieb

Die Union will mehr Spielraum für Betriebsräte, die Wissenschaft glaubt an die Reformfähigkeit des bestehenden Systems

Von Antje Sirleschtov und

Alfons Frese

Fällt sie oder fällt sie nicht – die Tarifautonomie? Zwei Wochen vor der Bundestagswahl liefern sich Gewerkschafter und Oppositionspolitiker von der Union einen heftigen Streit um die Zukunft von Tarifverträgen. Der Vorwurf der Gewerkschaften, allen voran der IG Metall: Gewinnt Stoiber die Wahl, werden Gesetze verändert, die Arbeitnehmerrechte betreffen, und dann folgt die Entmachtung der Gewerkschaften. Stein des Anstoßes ist das Wahlprogramm der Union. Darin heißt es, die „Chancen der Mitbestimmung“ sollen „durch ein besseres und moderneres Betriebsverfassungsgesetz“ genutzt werden. Die Union strebe eine „tarifrechtliche Flankierung zur Erweiterung des Spielraumes für betriebliche Bündnisse“ an. Außerdem sollen die „kostentreibenden Teile des Betriebsverfassungsgesetzes“ zurückgenommen werden.

In der Tat strebt die Union mit diesen Vorschlägen auch eine völlige Veränderung der Tariflandschaft an. Denn bis jetzt ist der Abschluss von Tarifverträgen und betrieblichen Bündnissen allein den Tarifparteien vorbehalten. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften schließen, gesetzlich legitimiert, diese Verträge ab. Die Union, sagt deren Schatten–Wirtschaftsminister Lothar Späth, will „diese Praxis verändern“. Späth will „Betriebsräten und Arbeitgebern auf der betrieblichen Ebene die Verhandlungen über Bündnisse gestatten“. Gesetzlich regeln will Späth dazu auch, die Beschäftigungsaussichten in das Günstigkeitsprinzip aufzunehmen. Das heißt, Arbeitgeber und Betriebsräte können Abweichungen vom geltenden Tarifvertrag beschließen, wenn damit Arbeitsplätze gesichert werden. Bis jetzt darf dies nur geschehen, wenn die Arbeitnehmer mehr Geld oder Freizeit erhalten. „Mehr Spielraum für Betriebsräte“, nennt Späth das. Und damit Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften nicht außen vor bleiben, „darf kein Bündnisvertrag in Kraft treten, wenn nicht beide Seiten zugestimmt haben“.

Dass die Union damit die Tarifautonomie aushebelt, weist Späth zurück. „Das stimmt nicht“, sagt er, und wirft seinen Kritikern vor, sie „fürchten sich vor der Transparenz“. Im Klartext: Späth ist der Auffassung, die Gewerkschaften scheuten sich, betriebliche Bündnisverträge zurückzuweisen. „Dann müssen sie Betriebsräten Erklärungen über die Gründe abgeben. Und das beschneidet die Macht der Gewerkschaften.“ Der Unionspolitiker wirft den Gewerkschaften vor, sich nur in Sonntagsreden für starke Betriebsräte einzusetzen. „Wenn die gewählten Arbeitnehmervertreter allerdings aktiv werden, dann ist das auch nicht recht.“

Der Arbeitsmarktexperte der Union, Karl-Josef Laumann, weist den Verdacht einer Entmachtung der Tarifvertragsparteien zurück. „Es gibt schon jetzt tausende Bündnisse auf Betriebsebene“, sagt er. „nur, dass die nicht legal sind“. Diesen Zustand wolle die Union verändern. Ganz von der Hand zu weisen ist die Gefahr der schleichenden Zersetzung der Tarifautonomie durch die Unionspläne aber nicht. Denn die drohende Auseinandersetzung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf betrieblicher Ebene um Lohn, Arbeitszeit und Sonderzahlungen wird noch angeheizt, wenn die Union, wie Laumann sagt, gesetzlich verankern will, dass über die Bündnisverabredungen „mindestens zwei Drittel der betroffenen Arbeitnehmer in geheimer Abstimmung entschieden haben müssen“.

Das dies nicht gerade zum Betriebsfrieden beitragen wird, sehen wohl auch die Arbeitgeber. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat deshalb schon mal Alternativvorschläge in Form von „Abweichungsregelungen innerhalb der Tarifstruktur“ ins Spiel gebracht. Und auch Späth sieht wohl ein, dass die Unionspläne zu einem Sargnagel der Tarifautonomie werden könnten. „Wir haben mit der Umsetzung keine Eile“, sagt er. Nach einem Wahlsieg will er sich mit Arbeitgebern und Gewerkschaften an einen Tisch setzen und die Erleichterung von Betriebsbündnissen innerhalb der bestehenden Tarifstrukturen besprechen. „Erst, wenn wir da nicht weiter kommen“, sagt er, „dann werden wir Gesetze ändern“.

Beschäftigungseffekte sind unsicher

Ob das tatsächlich Arbeitsplätze bringt, ist dabei gar nicht sicher. Die Benchmarking–Gruppe des Bündnis für Arbeit kommt zu dem Schluss, dass „die Effekte des Systems der Lohnbildung im Licht des internationalen Vergleichs weniger eindeutig sind. Durch die seit längerem im Gang befindliche Einführung von Öffnungsklauseln und die Erweiterung betrieblicher Gestaltungsspielräume in den Flächentarifverträgen hat sich das deutsche System als anpassungsfähig erwiesen“. Wenngleich mit Zeitverzug, wie der Passauer Arbeitsrechtler Wolfgang Hromadka meint. Er schätzt die aktuelle Debatte so ein, dass „alle Überlegungen dahin gehen, erst dann etwas zu ändern, wenn sich die Tarifpolitik nicht den Marktbedingungen anpasst“. In den vergangenen Jahren seien die Effektivlöhne, also das, was tatsächlich bezahlt wird, auf oder sogar unter Tarifniveau gefallen. Für den letzteren Fall spricht Hromadka von einem „permanenten Rechtsbruch durch unzählige Bündnisse für Arbeit“. Es sei nun an den Tarifparteien, diese Realität in ihrer Politik zu berücksichtigen. Eine Änderung des Paragraf 77 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes, der den Tarifparteien die Tarifhoheit sichert und den Betriebsparteien enge Grenzen setzt, sieht Hromadka als Ultima Ratio: „Erst dann, wenn die Tarifvertragsparteien nicht zur Flexibilisierung in der Lage sind.“

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false