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Wirtschaft: Apotheken und Kassen streiten weiter Sozialgericht urteilt nicht über Höhe der Abschläge

Der zähe Streit zwischen Apothekern und Krankenkassen um den sogenannten Apothekenabschlag geht in eine neue Runde. Das Berliner Sozialgericht hatte für Mittwoch ein Urteil in der Sache angekündigt, wurde aber von den Streitparteien davon abgehalten.

Der zähe Streit zwischen Apothekern und Krankenkassen um den sogenannten Apothekenabschlag geht in eine neue Runde. Das Berliner Sozialgericht hatte für Mittwoch ein Urteil in der Sache angekündigt, wurde aber von den Streitparteien davon abgehalten. Laut Sozialgericht ist vor Ende April mit keiner Entscheidung zu rechnen.

Es geht natürlich ums Geld: Für jedes abgegebene Medikament müssen die Apotheken den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eine Art Rabatt geben, den Apothekenabschlag. Wie hoch dieser ist, ergibt sich aus einem komplizierten Berechnungsverfahren. Derzeit liegt der Satz bei 2,05 Euro. Die Apotheker haben ein Interesse daran, den Abschlag niedrig zu halten, denn das erhöht ihre Gewinne. Die Kassen hingegen streben einen höheren Abschlag an. Gestritten wird um 55 Cent pro Medikament. Das klingt läppisch, summiert sich aber über die Masse der abgegebenen Medikamentenpackungen auf 320 Millionen Euro jährlich.

Für 2008 legte der Gesetzgeber den Abschlag auf 2,30 Euro fest. Für 2009 und 2010 sollten Kassen und Apotheker den Satz selbst aushandeln, scheiterten aber. Schon auf die Berechnungsgrundlagen konnten sie sich nicht einigen. Daraufhin setzte die zuständige Schiedsstelle den Wert fest: Sie senkte den Abschlag für 2009 auf 1,75 Euro und entlastete so die Apotheken. Argument: Die Apotheker hätten höhere Personal- und Sachkosten gehabt, denn die Patienten hätten durch neue Regelungen mehr Beratung gebraucht. Die Gegenseite meint, dem stünden auch höhere Umsätze gegenüber, die die Apotheker bewusst nicht erwähnten, und außerdem seien die höheren Kosten schon durch die 8,10 Euro abgedeckt, die die Apotheken für jedes abgegebene Medikament von den Kassen bekommen.

Der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen klagte im Januar 2010 mit dem Ziel, den Schiedsspruch für 2009 aufzuheben. Zudem will der Verband gerichtlich feststellen lassen, dass der von der Schiedsstelle für 2009 festgesetzte Wert bei den Berechnungen für den Apothekenabschlag 2010 nicht zugrunde zu legen ist. Den derzeitigen Satz hat wieder der Gesetzgeber festgelegt. fk/sip

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