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Wirtschaft: Arbeitslosengeld und Arbeitsmarktpolitik

Wer arbeitslos wird, hat in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er in den letzten drei Jahren mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet hat. Dann bekommt er als Alleinstehender 60 Prozent seines letzten Nettogehalts.

Wer arbeitslos wird, hat in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er in den letzten drei Jahren mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet hat. Dann bekommt er als Alleinstehender 60 Prozent seines letzten Nettogehalts. Hat er Kinder, dann steigt das Arbeitslosengeld auf 67 Prozent. Allerdings wird nicht unbegrenzt viel Geld ausgezahlt. Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze. Dabei wird so getan, als würde kein Versicherter mehr als 4500 Euro im Westen und 3750 Euro in Ostdeutschland verdienen. Die Bemessung des Versicherungsbeitrags endet hier, und auch das Arbeitslosengeld sind maximal 67 Prozent dieser Summe. Aus dem Arbeitslosengeld wird nach einem Jahr, bei über 45-Jährigen erst nach bis zu 32 Monaten, in die Arbeitslosenhilfe. Dann bekommt der Arbeitslose nur noch gut die Hälfte seines letzten Entgelts. Wer weniger als 360, aber mindestens 150 Tage gearbeitet hat und bedürftig ist, bekommt kein Arbeitslosengeld, sondern sofort Arbeitslosenhilfe. Grafik: Erfolg der Arbeitsförderung Als Arbeitsmarktpolitik werden alle Programme bezeichnet, die zur Beseitigung der Ursachen von Arbeitslosigkeit veranstaltet werden. Träger sind die Bundesanstalt für Arbeit, außerdem der Bund und die Länder. Zur aktiven Arbeitsförderung gehören alle Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung und Beschäftigungsförderung. Ferner gehören auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) dazu: Die Arbeitsämter schaffen Möglichkeiten, damit Arbeitslose praktische Berufserfahrungen machen können. Auch die Eingliederungszuschüsse, das ist Geld, das an Arbeitgeber bezahlt werden, wenn sie schwer zu vermittelnde Personen einstellen, gehören zur aktiven Arbeitsmarktpolitik. Das Überbrückungsgeld erleichtert den Sprung in die Selbstständigkeit.

opp

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