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Wirtschaft: Arbeitsmarkt: Arbeitslose dürfen Privatvermittler einschalten

Der Arbeits- und Sozialausschuss des Deutschen Bundestages hat am Freitag die Regierungsvorlage zur Neuordnung der Bundesanstalt für Arbeit und der Arbeitsvermittlung beraten. Ein Kernstück der Reform ist, dass künftig jeder Arbeitslose nach drei Monaten einen Gutschein bekommen soll, mit dem er einen privaten Vermittler einschalten kann.

Der Arbeits- und Sozialausschuss des Deutschen Bundestages hat am Freitag die Regierungsvorlage zur Neuordnung der Bundesanstalt für Arbeit und der Arbeitsvermittlung beraten. Ein Kernstück der Reform ist, dass künftig jeder Arbeitslose nach drei Monaten einen Gutschein bekommen soll, mit dem er einen privaten Vermittler einschalten kann. Je nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Schwierigkeit der Vermittlung sollen die Gutscheine zwischen 1500 und 2500 Euro wert sein.

Zum Thema Online Spezial: Arbeit.los! Das Gesetzesvorhaben ist eine Konsequenz aus dem Skandal um die gefälschten Vermittlungsstatistiken der Bundesanstalt für Arbeit. Bisher hatte die Bundesanstalt die alleinige Kontrolle darüber, wann und wie private Arbeitsvermittler eingeschaltet werden. Sie beauftragte die privaten Vermittler nach eigenem Ermessen und kontrollierte sie auch. Arbeitslose hatten erst nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit ein Recht darauf, einen privaten Arbeitsvermittler zu verlangen. Auch dann blieben die Arbeitsämter Vertragspartner der privaten Unternehmen. Als ersten Schritt für die Reform der Arbeitsverwaltung soll die Vermittlung verbessert werden - vor allem dadurch, dass sich in Zukunft Privatunternehmen als echte Wettbewerber der Arbeitsamtvermittler profilieren können.

Nach drei Monaten Arbeitslosigkeit kann künftig jeder von sich aus einen Arbeitsvermittler einschalten. Dazu muss er vom Arbeitsamt nur den entsprechenden Gutschein über 1500 Euro verlangen. Nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit wird eine erfolgreiche Vermittlung mit 2000 Euro angesetzt, nach neun Monaten soll es 2500 Euro für eine geglückte Vermittlung geben. Parallel zu den privaten Vermittlern bleiben die Arbeitsämter verpflichtet, nach einer neuen Stelle für die Arbeitslosen zu suchen. Bisher konnten die Ämter diese Arbeit mit der Einschaltung eines Dritten erst einmal ruhen lassen.

Teurer als die bisherige Vermittlung wird die Neuerung trotz der nun geplanten Konkurrenzsituation nicht, meint der SPD-Sozialexperte Klaus Brandner. "Jeder, der erfolgreich vermittelt ist, bekommt ja kein Arbeitslosengeld mehr und zahlt wieder selbst Beiträge in die Sozialversicherungen ", sagt der Parlamentarier. Bezahlt werden müssen die privaten Vermittler nur nach einer erfolgreichen Vermittlung. Das Honorar dürfen die privaten Vermittler mit dem bis zu zweieinhalbfachen des Monatsgehalts des Vermittelten ansetzen.

Private Arbeitsvermittler sollen nach den Plänen des Gesetzentwurfs verpflichtet werden, den Gutschein vom Arbeitsamt zu akzeptieren. "Das Arbeitsamt hat nicht mehr die Kontrolle darüber, wer den Auftrag bekommt", sagt Brandner. Kontrolliert werden die privaten Vermittler nur noch vom Gewerbeamt. Welcher Vermittler die Aufgabe bekommt, hängt nun vom Vertrauen des einzelnen Arbeitslosen ab. Der Sozialausschuss des Bundestages empfiehlt den Privaten allerdings, ein freiwilliges Zertifikat einzuführen. "Das wäre eine gute Orientierungshilfe für den Arbeitssuchenden", sagt Brandner.

Die Opposition im Ausschuss kritisierte, dass der Betrag auf den Vermittlungsgutscheinen voraussichtlich schon bei Facharbeitern kaum noch ausreichen werde. Die Arbeitslosen müssten aus der eigenen Tasche zuzahlen, wenn sie die Leistungen tatsächlich in Anspruch nehmen wollten. Das Honorar, das private Vermittler berechnen, richtet sich normalerweise nach dem letzten Monatsgehalt des Arbeitssuchenden. Der CDU-Sozialpolitiker Karl-Josef Laumann sagte, dass das entsprechende Honorar für einen Facharbeiter schon um die 5000 Euro betragen könne.

Dreiköpfiger Vorstand

Der Vorstand der Bundesanstalt wird künftig aus drei Personen bestehen. Neben dem bisherigen rheinland-pfälzischen Sozialminister Florian Gerster (SPD) werden zwei Vizepräsidenten bestellt. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger Bernhard Jagoda, der ein Beamter war, bekommt Gerster einen Zeitvertrag über fünf Jahre. Auch seine Stellvertreter werden für fünf Jahre unter Vertrag genommen. Bei der Frage, wer die Stellvertreter bestimmt, scheint sich Arbeitsminister Walter Riester gegen den neuen BA-Präsidenten durchzusetzen. Allerdings muss er den Präsidenten nach seiner Meinung fragen. Die Kontrolle der Bundesanstalt bleibt nach den Vorstellungen der Ausschussmehrheit bei der öffentlichen Hand, den Gewerkschaften und den Arbeitgebern. Zwar wird auch der Aufsichtsrat schlanker, doch bleiben Regierung, Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch vertreten.

uwe

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