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Arbeitsrecht: Wie die Arbeitsgerichte entschieden haben

Empfang von Schmiergeldzahlung: Grund für fristlose KündigungNicht nur für Inhaber öffentlicher Ämter sind Schmiergeldzahlungen problematisch. Auch „normale“ Arbeitnehmer riskieren mit der Annahme von Vorteilen ihren Job, warnt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.

Empfang von Schmiergeldzahlung: Grund für fristlose Kündigung

Nicht nur für Inhaber öffentlicher Ämter sind Schmiergeldzahlungen problematisch. Auch „normale“ Arbeitnehmer riskieren mit der Annahme von Vorteilen ihren Job, warnt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 6 SA 1081/11). In dem verhandelten Fall hatte die Bank einem Vertriebsleiter gekündigt. Sie warf ihm vor, er habe sich von einem Geschäftspartner des Geldinstituts unberechtigt Vorteile gewähren lassen. Der Geschäftspartner habe für ihn die Kosten für private Bauleistungen übernommen. Der Vertriebsleister bestritt die Vorwürfe. Vor Gericht blieb der Banker aber erfolglos. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der Kläger einen Terrassenbau von dem Geschäftspartner hatte bezahlen lassen. Daher war die fristlose Kündigung rechtens. dpa

Hautkrebs bei Dachdeckern: Als Berufskrankheit anerkannt

Erleidet ein Dachdecker durch starke Sonneneinstrahlung eine bösartige Hautveränderung, so ist dies nach einem aktuellen Richterspruch als eine Berufskrankheit anzuerkennen. Das Aachener Sozialgericht gab in einem jüngst verhandelten Fall einem Dachdecker Recht, der 40 Jahre lang bei seiner täglichen Arbeit zum Teil ungeschützt der Sonne ausgesetzt war. Die Berufsgenossenschaft hatte unter Hinweis auf einen fehlenden Eintrag in der Liste der Berufskrankheiten eine solche Anerkennung bis dahin abgelehnt. Die Richter sahen hingegen nach einem am Freitag mitgeteilten Urteil einen Ausnahme-Tatbestand als erfüllt an. Angesichts des wissenschaftlich belegten erhöhten Risikos für Menschen mit einem Arbeitsplatz unter freiem Himmel gebe es keinen vernünftigen Zweifel an dem Zusammenhang, erklärten die Richter. dpa

Verdachtskündigung: Betriebsrat ist zu informieren

Will ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter wegen Diebstahlsverdacht kündigen, muss er den Betriebsrat informieren. Dabei reicht es nicht aus, wenn der Arbeitgeber erklärt, warum der Mitarbeiter der Straftat verdächtigt wird. Vielmehr muss er den Betriebsrat auch über den Verlauf des Arbeitsverhältnisses in Kenntnis setzen sowie über die vor der Kündigung vorgenommene Interessenabwägung. Darauf weist ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 2 Sa 305/11) hin, auf das der Deutsche Anwaltverein aufmerksam macht. In dem Fall war einer langjährigen Reinigungskraft in einem Stadtbad gekündigt worden. Der Arbeitgeber verdächtigte die Mitarbeiterin, einen Tauchring und Kleidung gestohlen zu haben. Er informierte zwar den Betriebsrat erwähnte allerdings nicht, dass die Frau vorher bereits angemahnt worden war. dpa

Arbeitszeitkonto: Arbeitgeber darf nicht einfach kürzen

Arbeitnehmer müssen es nicht hinnehmen, wenn auf einem Arbeitszeitkonto angesammelte Überstunden willkürlich gekürzt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Die Verrechnung mit nicht geleisteten Arbeitsstunden ist nur möglich, wenn dies in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist, urteilte das BAG (Az.: 5 AZR 676/11). Das Gericht gab damit einer Briefzustellerin Recht, deren Konto mit angesammelten Überstunden nach Inkrafttreten eines neuen Tarifvertrags gekappt worden war. Der für das Unternehmen geltende Tarifvertrag sieht regelmäßige bezahlte Kurzpausen und Arbeitszeitkonten für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Überstunden vor. Als die Pausenzeiten im neuen Tarifvertrag gekürzt wurden, strich der Arbeitgeber auch mehr als sieben zuvor geleistete Überstunden. dpa

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