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Wirtschaft: Auf Herz und Nieren

Junge Leute sollen Ausbildungskosten besser von der Steuer absetzen können. Aber wie? Die Politik prüft

Wie gut, dass jetzt Semesterferien sind. Denn die vorlesungsfreie Zeit ist ideal für eine Tätigkeit, der Studenten sonst eher selten nachgehen – dem Anfertigen von Steuererklärungen. Doch der lästige Kampf mit den Steuerformularen kann sich lohnen. In der vergangenen Woche veröffentlichte der Bundesfinanzhof (BFH) zwei Urteile (Az.: VI R 38/10 und VI R 7/10), die nicht nur Studenten, sondern auch allen anderen Auszubildenden viel Geld bringen können. Betroffene sollten jetzt in die Gänge kommen und die ihnen zustehenden Steuervorteile beantragen, raten Steuerexperten. Sicherheitshalber. Denn wie die Politik reagiert und welche Kosten man künftig absetzen kann, ist noch offen. Im Bundesfinanzministerium werden die Steuerausfälle auf rund eine Milliarde Euro geschätzt. Man werde den Richterspruch daher restriktiv auslegen, hieß es aus dem Ministerium.

WORUM ES GEHT

Würde die Politik dem Bundesfinanzhof folgen, könnten junge Leute künftig die Kosten ihrer Ausbildung voll mit dem Gehalt verrechnen, das sie später im Berufsleben verdienen. Die Verluste aus der Ausbildung könnten so lange gegengerechnet werden, bis sie aufgebraucht sind. Das heißt: Wer hohe Ausbildungskosten hat, muss als Berufsanfänger womöglich im ersten oder zweiten Jahr gar keine oder nur niedrige Steuern zahlen. Dass die Ausbildungskosten beträchtlich sein können, zeigen die Beispiele der beiden Kläger – ein Pilot und eine Medizinerin – , die vor den Bundesfinanzhof gezogen waren. 28 000 Euro hatte der Pilot für seine Ausbildung ausgeben müssen, gut 23 500 Euro die junge Ärztin. Doch das Problem betrifft nicht nur Medizinstudenten und Piloten, sondern alle Schulabgänger, die für ihre Ausbildung zahlen und Geld fürs Studium ausgeben müssen – also Millionen.

WAS BISHER GILT

Bisher können junge Leute die Kosten, die mit dem Erststudium oder einer Ausbildung verbunden sind, nur begrenzt als Sonderausgaben absetzen. Der Abzug ist auf maximal 4000 Euro im Jahr begrenzt. Hinzu kommt ein weiterer Pferdefuß: „Die Kosten sind nicht vortragbar“, sagt Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg. Eine Verrechnung mit zukünftigen Einnahmen ist nicht möglich. Vom Sonderausgabenabzug profitieren daher nur diejenigen, die neben dem Studium regelmäßig jobben. Denn 8004 Euro im Jahr kann sowieso jeder steuerfrei verdienen, erst bei Einnahmen, die darüber hinausgehen, kommt der Sonderausgabenabzug ins Spiel.

WERBUNGSKOSTEN

Nur wer bereits eine Berufsausbildung hinter sich hat und danach zu studieren beginnt, darf schon heute die mit dem Studium verbundenen Kosten als Werbungskosten absetzen und mit den ersten Gehältern verrechnen – vorausgesetzt, das Studium hat einen Bezug zur späteren Arbeit. Auch diese Regelung haben die Studenten dem BFH zu verdanken, der bereits 2009 ein entsprechendes Urteil gefällt hatte.

WAS DIE POLITIK WILL

Die Politik steckt in einem Dilemma. Zum einen will sie die Urteile der Finanzrichter nicht ignorieren, zum anderen fürchtet sie die damit verbundenen Steuerausfälle. Nur eines ist derzeit klar: Den von Steuerzahlern gefürchteten „Nichtanwendungserlass“ wird es nicht geben, ließ Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Sonntag durchblicken. Damit hätten die Urteile nur für die beiden Kläger gegolten, nicht jedoch für junge Leute in ähnlicher Lage.

Schäuble plant eine Änderung des Einkommensteuergesetzes und liegt damit auf einer Linie mit den Koalitionsparteien. Unionsfraktionsvize Michael Meister will sich für eine „einfache und praktikable Lösung“ stark machen, sagte er dem Tagesspiegel. Bei der FDP sieht man das ähnlich. Auch ihr finanzpolitischer Sprecher, Volker Wissing, ist für eine „unbürokratische Lösung, die der Intention der Urteile Rechnung trägt“. Allerdings mit einer Einschränkung: Eine Gesetzesänderung müsse „haushaltsrechtlich umsetzbar“ sein, sagte der Liberale dem Tagesspiegel. Beim Bundesfinanzminister wird er mit dieser Einschränkung offene Türen einrennen.

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