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Viele Unbekannte. Was sie in der Arbeitswelt erwartet, wissen die wenigsten. Was vorher wichtig ist, steht hier.

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Ausbildungsbeginn am 1. September: Das Azubi-Lexikon für Berufsstarter

In drei Wochen ist Ausbildungsbeginn. Versicherungen, Bankverbindung, Wohnung - worum sich Berufsstarter jetzt kümmern sollten.

Mehr als 7000 junge Menschen fangen zum 1. September in Berlin eine Ausbildung an. Das ist oft mit reichlich Aufregung verbunden. Vieles ändert sich mit dem Beginn der Ausbildung: Jetzt heißt es, Schulstunden und Hausaufgaben gegen achtstündige Arbeitsschichten und Berufsschule eintauschen. Die meisten verdienen zum ersten Mal ein eigenes Gehalt, manche müssen sich eine eigene Wohnung suchen. Auch rechtlich steht man jetzt auf eigenen Beinen – und wird deshalb zum potenziellen Kunden von Versicherungen und Anlageberatern. Die wollen einem allerlei Verträge aufdrängen – davon sollte man sich aber nicht unter Druck setzen lassen. Ein paar Dinge sollte man allerdings tatsächlich geklärt haben, bevor es losgeht – die Checkliste für Ausbildungsanfänger.

KRANKENVERSICHERUNG

Jeder Auszubildende muss sich bei einer öffentlichen Krankenkasse versichern, die für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente zahlt. Die größte ist die Allgemeine Örtliche Krankenkasse (AOK). Siegfried Karle vom Verbraucherschutzverein „Geld und Verbraucher“ rät aber dazu, die Angebote zu vergleichen. Die Krankenversicherungsbeiträge betragen zwar bei allen öffentlichen Kassen gleichermaßen 15,5 Prozent des Bruttolohns, jedoch unterscheiden sich die gesetzlichen Kassen bei den Zusatzleistungen. So erstattet etwa die Techniker Krankenkasse ihren jungen Mitgliedern 50 Euro zurück, wenn diese regelmäßig zum Zahnarzt gehen und Mitglied in einem Sportverein sind. „Die Angebote decken sich zu 95 Prozent“, sagt Karle, „aber die Boni sind jeweils unterschiedlich schwer zu bekommen.“ Am besten meldet man sich schon vor Beginn der Ausbildung bei der Krankenkasse seiner Wahl an, ansonsten übernimmt das der Arbeitgeber. Die Anmeldeformulare gibt es online auf den Seiten der Krankenkassen.

Dank des Sozialversicherungsabkommens haben EU-Bürger in allen EU-Mitgliedsstaaten Anspruch auf einen Mindestschutz gegen Krankheit und Verletzung. Aber Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagt: „Mehr ist besser und in diesem Fall auch erschwinglich.“ Tatsächlich kostet eine Auslandskrankenversicherung, mit der man bis zu sechs Wochen am Stück in fremden Landen versichert ist, nur ungefähr zehn Euro im Jahr.

EIGENES KONTO

Auszubildende sollten ein eigenes Girokonto haben, auf das ihr Arbeitgeber das Gehalt überweisen kann. Wer ein Konto eröffnet, sollte darauf achten, dass zumindest die Kontoeinrichtung, die Girocard und die Kontoführung mit Standards wie Überweisungen und Kontoauszügen kostenlos sind. Außerdem sollte die Bank keinen Mindesteingang fordern, der meist über dem Auszubildendenlohn liegt. Wenn man viel ins Ausland reist, ist eine Kreditkarte hilfreich, die aber nur selten inklusive ist. Praktisch ist eine Bank mit Geldautomaten in der Nähe des Wohnorts oder der Arbeitsstätte, denn bei anderen Geldinstituten abzuheben, kostet Gebühren. Manche Banken versprechen Begrüßungsgeschenke bei der Kontoeröffnung. Stiftung Warentest rät allerdings, sich nicht von iPods oder modischen Umhängetaschen leiten zu lassen, weil man mit der Wahl des richtigen Kontos auf Dauer viel Geld sparen kann.

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Beide Verbraucherschützer empfehlen Auszubildenden, unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen für den Fall, dass sie nach Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, zu arbeiten. Die gesetzliche Krankenkasse beinhaltet zwar eine Mindestversicherung, zahlt aber nur zwischen 400 und 600 Euro monatlich. Auszubildende sollten sich daher um eine zusätzliche private Versicherung bemühen, die mindestens 1500 Euro pro Monat bereithält. Die sei zwar bei einem Lehrlingsgehalt schwer zu kriegen, sagt Grieble. Aber wenn man beim Abschluss Beitragssteigerungen bei Heirat, Nachwuchs oder Übernahme in den Job vereinbare, lasse sich eine solche Versicherungssumme vereinbaren. Auszubildende kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens 40 Euro pro Monat. In manchen Branchen, die als besonders gefährlich gelten, liegen die Beiträge höher. Minderjährige Lehrlinge, die noch bei ihren Eltern wohnen, sind grundsätzlich über diese gegen Berufsunfähigkeit versichert. In diesen Fällen gilt es zu prüfen, ob der Schutz ausreicht.

PRIVATE HAFTPFLICHT

Daneben empfehlen Experten eine private Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Kosten, wenn man bei anderen Schäden verursacht. Sie kostet um die 60 Euro im Jahr und sollte Schäden von bis zu fünf Millionen Euro abdecken. Unverheiratete Auszubildende unter 18 Jahren sind während der ersten Ausbildung über ihre Eltern versichert, wenn diese eine Haftpflichtversicherung haben. Für Autobesitzer ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Wer auf sein Auto angewiesen ist, sollte es zusätzlich mit einer Kaskoversicherung schützen.

HAUSRAT

Eine Hausratsversicherung, die Eigentum gegen Diebstahl, Feuer oder Wasserschäden in der Wohnung schützt, lohnt sich nur, wenn man teure Gegenstände wie Spiegelreflexkameras, High-Tech-PCs oder ein wertvolles Gemälde im Haus hat. Auf die meisten Auszubildenden trifft das nicht zu. Wer noch bei seinen Eltern wohnt, ist sowieso durch deren Hausratsversicherung geschützt, so sie denn eine haben.

ALTERSVORSORGE

Die Altersvorsorge in Deutschland ist in drei Säulen gegliedert: die gesetzliche Altersvorsorge, die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge. Für Auszubildende ist vor allem die gesetzliche Altersvorsorge relevant. Über die gesetzliche Krankenkasse, bei der man versichert ist, werden jeden Monat 18,9 Prozent vom Gehalt in die Rentenkasse bei der deutschen Rentenversicherung abgeführt. Es macht dabei keinen Unterschied, bei welcher Krankenkasse man versichert ist. Jeder Auszubildende erhält zu Beginn seiner Lehre, so er nicht schon vorher Rentenbeiträge eingezahlt hat, einen Brief von der Rentenversicherung mit seiner Rentenversicherungsnummer. Diese Nummer muss gut aufbewahrt werden, unter ihr werden die Rentenbeiträge gespeichert.

Da aufgrund des demografischen Wandels keine besonders üppige staatliche Rente zu erwarten sei, sollten junge Menschen sich früh um zusätzliche Absicherung kümmern, rät Liza Banzhaf von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Für Auszubildende gilt das allerdings nur mit Vorbehalt. Für sie hat die Absicherung gegen existenzielle Risiken mit Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherung Priorität. Ob man sich schon im jungen Alter langfristig an eine betriebliche oder private Altersvorsorge bindet, sollte gut überlegt sein und hängt davon ab, wie viel letztlich vom Nettolohn übrig bleibt. Liza Banzhaf empfiehlt, lieber Rücklagen zu bilden für Notfälle oder eine eigene Wohnung. Drei Nettomonatsgehälter auf einem Tagesgeldkonto sind ein Richtwert.

VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

In jedem Fall lohnt es, sich beim Arbeitgeber nach vermögenswirksamen Leistungen zu erkundigen. Der Arbeitgeber zahlt dann monatlich auf ein vom Arbeitnehmer eröffnetes Anlagekonto wie zum Beispiel einen Bausparvertrag ein, ohne dass der Arbeitnehmer eine Eigenleistung erbringen muss. Ob er die Summe aufstocken will, ist ihm überlassen. Der Staat steuert dazu eine Sparzulage bei. Häufig sind derartige Vereinbarungen bereits in Tarifverträgen festgelegt.

STEUERNUMMER

Jeder Deutsche hat eine steuerliche Identifikationsnummer (ID). Diese elfstellige Zahl, die im Jahr 2008 die alten Lohnsteuerkarte abgelöst hat, bleibt ein Leben lang gleich. Wenn die Ausbildung beginnt, muss man sie dem Arbeitgeber mitteilen. Er schickt sie ans Bundeszentralamt für Steuern. Die Behörde übermittelt ihm dann alle steuerlich relevanten Informationen und umgekehrt. 2008 wurden die Nummern jedem Bundesbürger per Brief mitgeteilt. Wer sie dennoch nicht weiß, kann sie online per Formular unter www.bzst.de erfragen.

Philip Barnstorf

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