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Wirtschaft: Autohersteller kommen Kunden entgegen

Trotz schlechterer Garantieleistungen seit Anfang 2002 geben sich die Konzerne kulant

Berlin - Die permanent zunehmenden Autopannen provozieren offenbar ein Umdenken bei den Autoherstellern. Über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus kommen die Konzerne ihren Kunden entgegen. Das hat jedenfalls der ADAC beobachtet. Und offenbar wird hier und da auch nachgedacht über eine Verlängerung der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist, die seit Anfang 2002 zwei Jahre beträgt. Das Handelsblatt berichtet jedenfalls, dass Mercedes-Benz künftig bei Aussetzern der Elektronik auch über die zwei Jahre hinaus den Schaden beheben wolle.

Bei Mercedes verweist man dagegen auf die „sehr maßgeschneiderten Kulanzleistungen für unsere Kunden“, wie Konzernsprecherin Eva Guratzsch am Freitag auf Anfrage sagte. Deshalb gebe es „im Moment keine Bestrebungen“, die Gewährleistungsfrist zu verlängern. Das Handelsblatt hatte geschrieben, der neue Chef der Mercedes Car Group, Eckard Cordes, wolle nach seinem Amtsantritt am 1. Oktober das Image der Premiummarke durch eine verlängerte Gewährleistung verbessern. Insbesondere auch Mercedes war in den vergangenen Jahren immer wieder durch Pannen in der Elektronik der Autos ins Gerede gekommen.

Das Gewährleistungsrecht gilt seit 2002. In den Jahren davor gewährten die Hersteller eine Garantie, allerdings musste der Autofahrer im Reparaturfall auch in eine Vertragswerkstatt: Wer etwa seinen VW im Rahmen der Garantie reparieren lassen wollte, der musste zu einer VW-Werkstatt. Dieser Mechanismus, den die deutschen Hersteller als ein Instrument der Kundenbindung nutzten, wurde von der EU-Kommission untersagt. Daraufhin wiederum reagierten die Hersteller mit einem Rückzug auf das gesetzlich Erforderliche, was für den Kunden eine Verschlechterung bedeutet. Laut Ulrich May vom ADAC ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie beträchtlich. Während es früher gewissermaßen eine Haltbarkeitsgarantie gegeben habe, komme es bei der Gewährleistung auf den Zeitpunkt der Übergabe an: Es wird nur für Mängel am Auto gehaftet, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorlagen. Für einen Autofahrer ist es jedoch nahezu unmöglich, sagen wir anderthalb Jahre nach dem Kauf des Autos nachzuweisen, dass beispielsweise bereits damals die Leitungen für Bremsflüssigkeit porös waren. Aber um die Gewährleistung zu bekommen, muss der Autofahrer das beweisen. Doch immerhin: Im ersten Halbjahr der zweijährigen Gewährleistungsfrist wurde diese so genannte Beweislast umgekehrt: Der Händler/Hersteller muss in dieser Zeit beweisen, dass der Fehler zum Zeitpunkt des Autokaufs noch nicht vorlag.

Das Alles ist äußerst kompliziert und kann für viel Ärger sorgen. Und das Image belasten. Deshalb zeigen die Autohersteller weitgehend Kulanz, wie der ADAC beobachtet hat. Auch VW, die zwar anders als Opel und die japanischen Wettbewerber keine Garantieleistungen mehr bieten, aber nach eigenen Angaben mindestens so großzügig die eigenen Kunden im Pannenfall bedienen wie Opel. „Uns ist kein Rechtsstreit bekannt“, sagte ein VW-Sprecher über mögliche Auseinandersetzungen nach einer Panne. Das wäre auch schlecht für das Image, „denn der Kunde ist das Wichtigste, was wir haben“.

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