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Bahn-Tarifkonflikt: Lokführer streiken am Donnerstag und Freitag

Am Donnerstag und Freitag wird wieder gestreikt - für 30 Stunden. Allerdings nur im Nahverkehr. Das Arbeitsgericht Chemnitz entschied, erst Anfang November über die Aufhebung des Streikverbots im Fern- und Güterverkehr zu verhandeln. Wegen der Arbeitsniederlegungen feuerte die Bahn Lokführer und erteilte Abmahnungen.

Bei der Bahn werden die Lokführer an diesem Donnerstag und Freitag erstmals 30 Stunden lang den Nahverkehr bestreiken. Die Lokführergewerkschaft GDL rief ihre Mitglieder auf, von Donnerstagmorgen zwei Uhr bis zum Freitagmorgen um acht Uhr den Regional- und S-Bahn-Verkehr lahmzulegen. Auf die für Dienstag und Mittwoch angekündigten Arbeitsniederlegungen werde die GDL im Interesse der "vielen betroffenen Fahrgäste" verzichten, sagte GDL-Vize Claus Weselsky. Die Kunden hätten ein Recht auf frühzeitige Information. Allerdings nehme die Gewerkschaft damit auch in Kauf, dass sich der Arbeitgeber mit Notfallplänen darauf vorbereiten könne.

Die GDL rechnet damit, dass wegen des Streiks etwa 80 Prozent der Regionalzüge und S-Bahnen ausfallen. "Der Arbeitskampf wird eine hohe Wirkung erzielen", sagte Weselsky. Sobald das sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz der Gewerkschaft auch Streiks im Güter- und Fernverkehr erlaube, würden die Pendler geschont.

Das Gericht will erst am 2. November entscheiden. Die GDL hatte auf ein Urteil noch in dieser Woche gehofft. Weselsky kritisierte, dass Anträge der Arbeitgeberseite von den Gerichten kurzfristiger terminiert würden als Anträge der Gewerkschaft. Bis zum 2. November bleiben die Streiks damit auf den Nahverkehr beschränkt. Weselsky äußerte sich zuversichtlich, dass diese Beschränkung des grundgesetzlich garantierten Streiks vom Gericht aufgehoben wird.

Auch die Bahn legte gegen das Urteil Widerspruch ein. Sie will ein Streikverbot auch für den Nahverkehr erreichen.

GDL-Vize: Bahn soll sich Richtung Gewerkschaft bewegen

Weselsky kritisierte die "Hinhaltetaktik" der Bahn, der Gewerkschaft kein neues Angebot vorzulegen. Dies werde die GDL nicht akzeptieren. Vielmehr werde sie ihren tarifpolitischen Weg weitergehen und allein an den Interessen ihrer Mitglieder ausrichten. Notwendig seien Verbesserungen bei der Arbeitszeit und den Einkommensbedingungen für das gesamte Fahrpersonal. Die bisherigen Angebote des Bahnvorstands seien "inakzeptabel". "Wir erwarten jeden Tag, dass sich die Bahn in Richtung GDL bewegt", sagte Weselsky. Sollte die Bahn vor Donnerstag ein substanziell verbessertes Angebot vorlegen, werde die Gewerkschaft ihren Streikaufruf überprüfen.

Die Gewerkschaft Transnet rief die GDL erneut zur Rückkehr an den Verhandlungstisch auf. GDL und Bahn müssten "sofort" Tarifverhandlungen aufnehmen, sagte Transnet-Vorsitzender Norbert Hansen. Jeder zusätzliche Streiktag sei eine Zumutung für die Kunden und gefährde Arbeitsplätze. Die GDL verlangt von der Bahn ein neues Angebot für einen eigenständigen Lokführer-Tarifvertrag.

Kündigungen und Abmahnungen

Die Bahn hat wegen der Streiks bereits zwei Lokführern gekündigt und zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen. Wie ein Bahnsprecher sagte, habe es zwei fristlose Kündigungen wegen Verstoßes gegen Sicherheitsbestimmungen gegeben. Außerdem seien bundesweit Abmahnungen "im niedrigen zweistelligen Bereich" ausgesprochen worden.

Unter Berufung auf die Lokführergewerkschaft GDL hatten Medien von mindestens 10 fristlosen Kündigungen und mehr als 200 Abmahnungen geschrieben. Die Bahn hatte dem Bericht zufolge bisher dementiert, dass Kündigungen wegen der Streiks ausgesprochen worden seien. Die Bahn bestätigte, dass einem Lokführer gekündigt wurde, weil er am 3. Juli, dem ersten Streiktag, einen leeren Intercity-Zug auf einer eingleisigen Strecke stehen gelassen habe.

Hintergrund für die Abmahnungen sei, dass Arbeitnehmer, die einen Notdienst verweigern mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Ziel des Notdienstes sei, einen sicheren Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten und Reisenden, die auf die Bahn angewiesen sind, eine Grundversorgung sicherzustellen. "Da besteht eine ganz klare Rechtslage", sagte der Bahnsprecher. (mit dpa)

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