zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Bank haftet nicht für Leichtsinn im Internet

Karlsruhe - Bankkunden, die beim Online-Banking auf Betrüger hereinfallen und leichtfertig ihre Geheimnummern weitergeben, haften für den Schaden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag.

Karlsruhe - Bankkunden, die beim Online-Banking auf Betrüger hereinfallen und leichtfertig ihre Geheimnummern weitergeben, haften für den Schaden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. Ein Rentner aus dem Raum Düsseldorf verlor damit endgültig 5000 Euro. Er war einer angeblichen Aufforderung seiner Bank gefolgt und hatte zehn seiner Transaktionsnummern (TAN) weitergegeben.

Der Bankensenat des BGH beurteilte das als Fahrlässigkeit, weil die Bank vor solchen Missbräuchen gewarnt hatte. Das Haftungsrisiko liege bei dem Rentner. „Der Kläger hat die im Verkehr erforderlichen Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen, indem er zehn TANs gleichzeitig weitergab“, kommentierte Richter Ulrich Wiechers.

Die Betrüger waren allerdings besonders geschickt vorgegangen: 2008 war auf der offiziellen Website der Bank eine täuschend echt aussehende Aufforderung erschienen, die zehn Geheimzahlen für Online-Überweisungen weiterzugeben. Die Betrüger hatten die Nachricht dort platziert. Dem Mann wurde darin mitgeteilt, dass das System erst wieder funktioniere, wenn er zehn seiner TANs weitergegeben habe. Diese Geheimzahlen sind erforderlich, um Überweisungen im Online-Banking durchzuführen. Bei der Weiterentwicklung des sogenannten Phishings – Pharming genannt – werden Webbrowser manipuliert und sensible Daten wie Passwörter oder TANs abgeschöpft.

Die Bank hatte zwar vor solchen Fallen gewarnt und ihren Kunden mitgeteilt, dass sie niemals die Herausgabe mehrerer Geheimzahlen verlange. Der Rentner folgte jedoch der Aufforderung. Drei Monate später wurden 5000 Euro auf eine griechische Bank überwiesen.

Das BGH-Urteil, das ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigte, könnte nicht endgültig sein. Durch europäische Richtlinien wurde der Verbraucherschutz Ende 2009 verbessert. Der Kunde haftet nur noch bei grober Fahrlässigkeit, nicht mehr bei einfacher Fahrlässigkeit. Ob die Banken in Neufällen stets haften, wenn Kunden auf diese Betrugsarten hereinfallen, ist noch offen (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 96/11). dapd

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false