Wirtschaft: Basel II
Unter dem Stichwort „Basel II“ hat die Internationale Bank für Zahlungsausgleich in Basel im Januar 2001 eine Neuregelung der Eigenkapitalgrundsätze entworfen. Grundsätzlich ist jede Bank verpflichtet, bei ihren Kreditgeschäften einen bestimmten Anteil an Eigenkapital zu Grunde zu legen.
Unter dem Stichwort „Basel II“ hat die Internationale Bank für Zahlungsausgleich in Basel im Januar 2001 eine Neuregelung der Eigenkapitalgrundsätze entworfen. Grundsätzlich ist jede Bank verpflichtet, bei ihren Kreditgeschäften einen bestimmten Anteil an Eigenkapital zu Grunde zu legen. Basel II schreibt den Banken vor, ihre Kreditkunden genauer zu bewerten. Während künftig so genannte gute Risiken eine eher geringe Eigenkapitalunterlegung erfordern, müssen die Banken bei schlechten Risiken mit einer unterdurchschnittlichen Bonitätsbeurteilung entsprechend mehr Eigenkapital bereithalten. Diese Kredite werden also teurer. Davon betroffen sind häufig die mittelständischen Firmen, die ein größeres Kreditrisiko sein können. chg
LEXIKON
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