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Wirtschaft: BayernLB erringt ersten Erfolg vor Gericht

Vermögen von Ex-Vorstand wird eingefroren

München - Im Kampf um Schadenersatz von ihren früheren Managern hat die BayernLB das Vermögen ihres ehemaligen Risikochefs Gerhard Gribkowsky einfrieren lassen. Vor dem Landgericht München I setzte sich die Bank am Dienstag mit einem Arrestantrag durch, durch den das gesamte Vermögen von Gribkowsky gesichert wird. „Das bedeutet: Der Beklagte kann auf sein Vermögen (Bankguthaben, Immobilien etc.) weder zugreifen noch hierüber verfügen“, erklärte das Gericht. Wie hoch das Vermögen von Gribkowsky ist, blieb offen.

Gribkowsky war bis 2008 als Vorstand für die Risikosteuerung und Vermeidung von Kreditausfällen bei der BayernLB verantwortlich. Er sitzt seit Anfang Januar in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Ex-Manager für den Verkauf der Formel-1-Anteile der BayernLB an einen Finanzinvestor insgesamt 50 Millionen Dollar an Bestechungsgeldern kassierte. Das Geld soll er in einer österreichischen Privatstiftung angelegt haben.

Die Zivilkammer kam zu dem Schluss, dass der BayernLB wegen des Bestechungsvorwurfs wahrscheinlich Schadenersatz zusteht. „Das Gericht ist überzeugt, dass zwischen dem Verkauf der Formel-1-Anteile und den finanziellen Zuwendungen an den Kläger ein unmittelbarer Zusammenhang besteht.“ Gribkowsky habe das Geld durch seine Arbeit für die BayernLB erhalten und müsse es an diese herausgeben.

Mit der Sicherung des Vermögens will die Bank verhindern, dass Gribkowsky mit leeren Händen dasteht, falls er tatsächlich zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wird. Das Gericht sah nach eigenen Angaben Anhaltspunkte dafür, dass die BayernLB ohne die Sicherung des Vermögens Probleme bekommen könnte, an ihr Geld zu kommen. Insgesamt fordert die BayernLB 200 Millionen Euro Schadenersatz von Gribkowsky. Zum Prozessauftakt hatte die BayernLB ihm neben den Zahlungen beim Formel-1-Verkauf auch noch Pflichtverletzungen beim Kauf der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria (HGAA) vorgeworfen.

Diesen Antrag zog die Bank aber zurück, nachdem die Richter zum Verfahrensbeginn Zweifel an den Ansprüchen geäußert hatten. Einen Großteil der Verfahrenskosten muss deshalb die BayernLB übernehmen. An ihren Vorwürfen im Zusammenhang mit der HGAA-Übernahme hält die Bank aber fest. Aus diesem Verfahren sei der Komplex jedoch herausgenommen worden, um das Verfahren zu vereinfachen, hieß es im Umfeld der Bank. dpa

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