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Wirtschaft: Beamtenstadl war gestern

Österreich ist in Sachen Jobvermittlung spitze

Die deutsche Arbeitsverwaltung blickt ein wenig neidisch nach Österreich: Sogar in der Krise hat der Arbeitsmarkt in der Alpenrepublik noch immer besser als in Deutschland funktioniert.

Zwar ist auch die österreichische Arbeitslosenquote im Krisenjahr 2009 um 1,2 Punkte auf fünf Prozent gestiegen. Das war aber immer noch deutlich besser als in Deutschland, wo Eurostat eine Rate von 7,5 Prozent errechnet hat. Schon seit Jahren gehört Österreich zu den EU-Ländern mit der niedrigsten Arbeitslosigkeit. Im Jahr 2009 waren nur die Niederlande besser in Jobvermittlung.

Die guten Ergebnisse sind auch auf eine effiziente Arbeitsverwaltung zurückzuführen, die in Österreich Arbeitsmarktservice (AMS) heißt. Ein österreichischer Arbeitsloser muss im Schnitt gut 90 Tage vom AMS betreut werden, bis er wieder eine neue Stelle gefunden hat. In Deutschland dauert es mehr als doppelt so lange. Gut 40 Prozent aller freien Stellen werden in der Alpenrepublik vom AMS besetzt, die deutschen Kollegen schaffen nicht ganz ein Drittel.

Der AMS wird schon seit Jahren nach modernen Managementmethoden wie Zielvorgaben und leistungsabhängigem Gehalt für die auf Branchen spezialisierten Betreuer der Arbeitslosen geführt – eben fast wie eine herkömmliche, moderne Firma. Auch das erklärt die relativ hohe Effizienz der Österreicher.

Insgesamt ist der österreichische Arbeitsmarkt auch flexibler als der deutsche. Die Nachbarn sind hinsichtlich Freizeit und Lohn bescheidener und auch Kündigungsschutz ist längst nicht so ausgeprägt. Außer Belegschaftsvertretern, Schwangeren und Behinderten kann Beschäftigten mit nur zwei Jahren Betriebszugehörigkeit innerhalb von sechs Wochen grundlos gekündigt werden. Nur wer länger bei einer Firma angestellt ist, genießt verlängerten Kündigungsschutz.

Unternehmen tun sich deshalb leichter bei Neueinstellungen. Kündigungen müssen nicht begründet werden und landen somit auch seltener vor Gericht.

Als sozialen Ausgleich für diejenigen, die ihre Stelle verlieren, gibt es ein gesetzliches Abfindungssystem, die „Abfertigung“: Monatlich zahlt der Arbeitgeber gut 1,5 Prozent der Bruttogehälter in spezielle Versorgungskassen. Kommt es zur Kündigung, steht Arbeitnehmern nach einem bestimmten Schlüssel eine Abfindung daraus zu. Stefan Menzel (HB)

Stefan Menzel (HB)

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