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Wirtschaft: Beim Probelauf übernimmt das Arbeitsamt das Risiko

Für Firmen, die Langzeitarbeitslose einstellen, ist die Förderung ausgeweitet worden / Hilfen für kurzfristige SchulungenMit neuen Leistungen und Förderinstrumenten sollen die Möglichkeiten für Arbeitslose, einen neuen Job zu finden, verbessert werden.Neu sind dabei die sogenannten Trainingsmaßnahmen.

Für Firmen, die Langzeitarbeitslose einstellen, ist die Förderung ausgeweitet worden / Hilfen für kurzfristige Schulungen

Mit neuen Leistungen und Förderinstrumenten sollen die Möglichkeiten für Arbeitslose, einen neuen Job zu finden, verbessert werden.Neu sind dabei die sogenannten Trainingsmaßnahmen.Auch "Eingliederungsverträge" hat es früher nicht gegeben.-Trainingsmaßnahmen.Gefördert werden Arbeitslose unabhängig von der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit.Es handelt sich um Maßnahmen-- zur Eignungsfeststellung.Diese können bis zu vier Wochen dauern, in denen getestet wird, ob sich ein Arbeitsloser für einen neuen Job oder eine Umschulung eignet.Dies kann durch Probearbeit in einer Firma oder durch Nutzung von Testeinrichtungen bei Bildungsträgern geschehen;-- zur Verbesserung der Vermittlung und Unterstützung der Selbstsuche.Sie können bis zu zwei Wochen dauern.Im Vordergrund stehen Bewerbertraining und Tips für die Jobsuche;-- einer Kurzqualifikation von bis zu acht Wochen, in denen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die einen beruflichen Wiedereinstieg erleichtern oder auf eine längere berufliche Bildungsmaßnahme vorbereiten.Hier gelten nicht die "strengen" Voraussetzungen der beruflichen Weiterbildungsförderung, so daß zum Beispiel der Fremdsprachkurs für die arbeitslose Bürokauffrau oder der Gabelstaplerführerschein für den arbeitslosen Lagerarbeiter gefördert werden können, wenn dadurch die Vermittlungsaussichten verbessert werden. Während der Dauer der Trainingsmaßnahmen wird das zuvor bezogene Arbeitslosengeld weitergezahlt.Zusätzlich zahlt das Arbeitsamt die sogenannten Maßnahmekosten.Hierzu zählen insbesondere Fahrkosten (derzeit 0,20 DM pro Kilometer), Lehrgangskosten und -gebühren, aber auch die Kosten für eine Kinderbetreuung von bis 120 DM im Monat.-Eingliederungsvertrag.Viele Betriebe scheuen sich trotz in Aussicht gestellter Lohnzuschüsse, Langzeitarbeitslose einzustellen.Die meisten Unternehmen wollen vor allem nicht das Risiko eingehen, den Lohn in Fehlzeiten weiterzahlen zu müssen.Ein "Eingliederungsvertrag" zwischen Arbeitgeber, Arbeitslosem und Arbeitsamt kann solche Vorbehalte ausräumen.In einem Sonderarbeitsverhältnis für die Dauer von längstens sechs Monaten können Arbeitnehmer und Arbeitgeber erproben, ob ein Einstieg in eine Dauerbeschäftigung möglich ist.Beide können jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist aus dem Sondervertrag aussteigen.Dritter Vertragspartner ist das Arbeitsamt, das den Arbeitgeber von bestimmten Lohnzahlungsrisiken entlastet. Gefördert werden Arbeitgeber, die einen Arbeitslosen einstellen, der mindestens zwölf Monate arbeitslos war oder nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit schwer vermittelbar ist.Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitslosen Gelegenheit zu geben, sich einzuarbeiten, und bestätigt, daß er grundsätzlich beabsichtigt, ihn zu übernehmen.Im Gegenzug übernimmt das Arbeitsamt das Risiko der Lohnfortzahlung und erstattet dem Arbeitgeber das Arbeitsentgelt und die Sozialversicherungsbeiträge für Zeiten ohne Arbeitsleistung.Zusätzlich können Lohnkostenzuschüsse bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts gezahlt werden.-Einstellungszuschuß bei Neugründungen: Existenzgründer müssen häufig das gesamte Startkapital in den Betrieb stecken, für die Zahlung von Löhnen bleibt wenig übrig.Neben dem Überbrückungsgeld, das an Arbeitslose gezahlt wird, die sich selbständig machen wollen, stehen Existenzgründern jetzt Einstellungszuschüsse zu, wenn in der Anfangsphase Arbeitslose beschäftigt werden.Gefördert werden Selbständige, die in den ersten zwei Jahren nach der Existenzgründung einen Arbeitslosen unbefristet einstellen, der vor der Einstellung mindestens drei Monate Arbeitslosengeld/-hilfe oder Kurzarbeitergeld bezogen hat, in einer "ABM" beschäftigt war oder an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilgenommen hat.Das Arbeitsamt zahlt bis zu zwölf Monate Lohnkostenzuschüsse von bis zu 50 Prozent des Tariflohns für höchstens zwei Arbeitnehmer gleichzeitig.Wer in den zwei Jahren die gesetzlichen Möglichkeiten voll nutzt und kurz vor Ablauf zwei weitere Arbeitslose einstellt, der kann Zuschüsse für sechs Arbeitnehmer und bis zu 36 Monate erhalten.WOLFGANG BÜSER

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