BERATUNGSPROTOKOLL: Nicht unterschreiben
Seit dem 1. Januar schreibt die Bundesregierung ein Bankberatungsprotokoll vor.
Seit dem 1. Januar schreibt die Bundesregierung ein Bankberatungsprotokoll vor. Bevor der Berater den Vertrag für eine Geldanlage abschließt, muss er dem Kunden ein Protokoll des Verkaufsgesprächs vorlegen. Viele Verbraucherschützer fürchten, dass die Papiere
im Prozessfall wenig nützen. Zu groß sei die Gefahr, dass die Banker
die Protokolle so wasserdicht formuliert, dass sie später vor Gericht zulasten des Kunden ausgelegt werden könnten. Der Kunde sollte das Protokoll darum genau studieren – und am besten nicht unterschreiben. mirs
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