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Wirtschaft: Beschluß zur Telekom-Anschlußmiete vertagt

BONN (dri/HB).Es handelt sich um die wichtigste noch offene Regulierungsentscheidung: die Höhe der Monatsmiete, die die neuen Telefongesellschaften der Deutsche Telekom AG für einen Telefonanschluß zahlen müssen.

BONN (dri/HB).Es handelt sich um die wichtigste noch offene Regulierungsentscheidung: die Höhe der Monatsmiete, die die neuen Telefongesellschaften der Deutsche Telekom AG für einen Telefonanschluß zahlen müssen.Die Telekom muß ihren Konkurrenten den sogenannten entbündelten Teilnehmeranschluß überlassen, wenn diese Telefongespräche auch im Ortsnetz anbieten wollen.Diese Regelung im Telekommunikationsgesetz soll verhindern, daß neue Anbieter in jeden Haushalt und jedes Büro neue Leitungen legen müssen.

Über den angemessenen Preis für diese letzte Meile von der Ortsvermittlungsstelle zur Telefonbuchse streiten sich die Telekom und ihre Wettbewerber.Im März hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RTP) diese Gebühr vorläufig auf 20,65 DM plus Mehrwertsteuer festgesetzt, nachdem die Telekom 28,80 DM für den Anschluß über Kupferdoppelader verlangt hatte.Nach der vorläufigen Entscheidung reichte die Telekom einen neuen Antrag ein, in dem sie 47,26 DM verlangte.Über diesen Antrag hätte die RTP nach Ablauf einer 10-Wochen-Frist spätestens am 17.August entscheiden müssen.

Nach Informationen des Düsseldorfer Handelsblatts haben sich jetzt die Regulierungsinstanzen und die Telekom darauf verständigt, diese Entscheidung auf den 30.November zu verschieben.Bis dahin will die Regulierungsbehörde ein Kostenmodell erarbeiten, auf dessen Basis sie nachvollziehbar ihre Gebührenentscheidung begründen kann.

Das Problem liegt in der Forderung aus dem Telekommunikationsgesetz, daß die marktbeherrschende Telefongesellschaft von ihren Wettbewerbern nur die "Kosten effizienter Leistungsbereitstellung" verlangen darf.Dahinter steht die Überlegung, daß die tatsächlichen Kosten der Telekom Altlasten aus Monopolzeiten enthalten und darum höher sind, als sie es wären, wenn es bereits seit Jahren Wettbewerb gäbe.Von einer Verständigung darauf, welche Kosten wie gewichtet werden, sind die Telekom und ihre Wettbewerber allerdings weit entfernt.Im Juni beharrte Telekom-Chef Ron Sommer in Interviews auf der Forderung von 47,26 DM.Es sei zwar richtig, daß Privatpersonen für den einfachen Telefonanschluß nur 21,39 DM plus Mehrwertsteuer zahlten.Dieser Preis sei allerdings durch höhere Gesprächsgebühren beim Telefonieren subventioniert - "eine historisch und politisch gewollte Tatsache", so Sommer.

Regionale Telefongesellschaften, wie Netcologne in Köln, Isis in Düsseldorf oder Tesion in Baden-Württemberg haben dagegen ausgerechnet, daß ihnen Kosten von 12 bis 15 DM entstehen, wenn sie einen Teilnehmeranschluß heute neu einrichten.Bisher sind es vor allem Stadtwerke-Gesellschaften, die eigene Ortsnetze aufbauen.Dabei nutzen sie das Leitungsnetz der örtlichen Energieversorger für die Telekommunikation.Im Gegensatz zum Markt für Ferngespräche, auf dem die neuen Anbieter bereits einen Marktanteil von 12 Prozent erreicht haben, herrscht im Ortsnetz bisher kaum Wettbewerb, wie die RTP in ihrer Halbjahresbilanz berichtet.Die endgültige Gebührenentscheidung für den Teilnehmeranschluß gilt jedoch als Voraussetzung für echten Wettbewerb im Ortsnetz.

Klaus-Dieter Scheurle, Präsident der Regulierungsbehörde, hatte im März deutlich gemacht, daß die endgültige Regelung keinesfalls höher ausfallen werde als die vorläufig gültigen 20,65 DM.Außerdem warf er der Telekom vor, ihre Kostenkalkulationen seien nicht nachvollziehbar.Vor allem bei Abschreibungsfristen und Verzinsung herrscht Uneinigkeit zwischen RTP und Scheurle.

Zu der offenbar jetzt gefundenen Einigung, die endgültige Regulierungsentscheidung zu verschieben, wollte auf Anfrage keiner der Beteiligten offiziell Stellung nehmen.Sprecher der Regulierungsbehörde und der Telekom sagten lediglich, es gebe Gespräche über den entbündelten Teilnehmeranschluß, ohne jedoch Einzelheiten zu nennen.

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