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Wirtschaft: Betriebsverfassung: Streit um Mitbestimmung spitzt sich zu

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat die rot-grüne Koalition aufgefordert, den "kostenträchtigen, mittelstandsfeindlichen, bürokratischen und zumindest teilweise verfassungswidrigen Gesetzentwurf" zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sofort zu stoppen. Andernfalls beschleunige die Koalition die konjunkturelle Abschwächung und verschärfe die Situation am Arbeitsmarkt, warnte Hundt in Berlin.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat die rot-grüne Koalition aufgefordert, den "kostenträchtigen, mittelstandsfeindlichen, bürokratischen und zumindest teilweise verfassungswidrigen Gesetzentwurf" zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sofort zu stoppen. Andernfalls beschleunige die Koalition die konjunkturelle Abschwächung und verschärfe die Situation am Arbeitsmarkt, warnte Hundt in Berlin. Dem gegenüber halten SPD und Grüne an ihrem Plan fest, das neue Gesetz am Mittwoch nächster Woche abschließend im zuständigen Ausschuss des Bundestages zu beraten und am anschließenden Freitag im Plenum zu verabschieden. Allerdings werde es an dem Gesetzentwurf von Arbeitsminister Walter Riester (SPD) "noch Änderungen geben", kündigte die grüne Arbeitsmarktexpertin Thea Dückert an. Den Grünen gehe es vor allem darum, das Verhältniswahlrecht bei der Wahl von Ausschüssen und frei gestellten Betriebsräten durchzusetzen. Riesters Entwurf sieht dagegen ein Mehrheitswahlrecht vor. Dies bedeutet, dass auch eine knappe Mehrheit einer Organisation innerhalb des Betriebsrats sämtliche Posten für frei gestellte Betriebsräte oder in Ausschüssen der Arbeitnehmervertretung mit ihren Kandidaten besetzen kann. Kritiker sehen darin eine Bevorzugung der DGB-Gewerkschaften, die mit ihren Mehrheiten in Betriebsräten Minderheiten von anderen Gruppierungen aus wichtigen Positionen fernhalten könnten. Vor allem könnten auf diesem Weg mehr DGB-Gewerkschafter zu Lasten der Unternehmen für die Gewerkschaftsarbeit frei gestellt werden.

"Keine Chance" sieht Dückert dagegen für Forderungen aus der SPD-Fraktion, den Schwellenwert für das neue vereinfachte Wahlrecht von 50 auf 100 Beschäftigte anzuheben. Die von Hundt angemahnte Beschleunigung der Verfahren vor Einigungsstellen sei auch ein Anliegen der Grünen, erklärte Dückert. Dies müsse aber nicht in der Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt werden. Weiter verlangte Hundt, Arbeitgeber, Belegschaft und Betriebsrat müssten Abweichungen vom Tarifvertrag vereinbaren können, um Arbeitsplätze zu sichern oder neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dies wäre nach seiner Meinung "eine echte Erweiterung der betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten und ein wirklicher Beitrag für eine moderne Betriebsverfassung". Nach bisheriger Rechtssprechung dürfen Firmenleitung und Betriebsräte nur Vereinbarungen treffen, die für die Arbeitnehmer günstiger sind als der Tarifvertrag. Das schließt einen Lohnverzicht zur Sicherung von Arbeitsplätzen aus. Die Gewerkschaften wiesen Hundts Forderungen scharf zurück. Es gebe bereits jetzt genug Möglichkeiten, von Tarifverträgen abzuweichen. Gesetzliche Änderungen seien dazu nicht nötig, erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ursula Engelen-Kefer. IG Metall-Sprecher Claus Eilrich forderte, die Reform zügig zu verabschieden. Dabei müsse das vereinfachte Wahlverfahren für Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten vorgesehen werden. Riesters Sprecher Klaus Vater wies Hundts Kritik zurück. Er könne nicht erkennen, "dass das Betriebsverfassungsgesetz etwas mit der Konjunkturentwicklung zu tun hat".

sm

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