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Der BGH klärt am Dienstag die Rechtslage bei Bausparverträgen.

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Darlehensgebühren: BGH kippt Gebühr für Bauspardarlehen

Darlehensgebühren dienten allein dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen und dürften deshalb nicht auf die Kunden abgewälzt werden, heißt es in dem Urteil.

Bausparer müssen keine Gebühr mehr bezahlen, wenn sie sich ein Darlehen ausbezahlen lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag die Darlehensgebühr von zwei Prozent gekippt, sie benachteilige den Kunden unangemessen und sei deshalb unwirksam. Zur Begründung hieß es, das Entgelt solle Verwaltungskosten decken und werde somit „für eine rein innerbetriebliche Leistung der Bausparkasse“ erhoben, so der Vorsitzende Jürgen Ellenberger. Ein Kunde schulde für ein Darlehen jedoch laut Gesetz laufzeitabhängige Zinsen, die Gebühr weiche folglich vom gesetzlichen Leitbild ab.

Damit hatte die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall in letzter Instanz Erfolg. (AZ: XI ZR 552/15)

In Altverträgen ist die Gebühr noch enthalten

Allerdings steht die Gebühr nach Angaben von Schwäbisch Hall seit 2000 nicht mehr in den Verträgen. In Altverträgen kann sie aber noch enthalten sein. Da Bausparverträge langfristig abgeschlossen werden, können Bausparer nun möglicherweise Geld zurückfordern. Die Beträge können erheblich sein, denn bei einer Darlehenssumme von beispielsweise 80.000 Euro wurden 1600 Euro fällig und dem Darlehensbetrag zugeschlagen. Allerdings wird jetzt um die Verjährungszeit gestritten. Offen ist, wann die dreijährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt worden ist – mit Zahlung der Gebühr oder erst jetzt nach dem höchstrichterlichen Urteil. Bis zum aktuellen BGH-Urteil waren Bausparer mit ihren Klagen ganz überwiegend gescheitert. Auch das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Darlehensgebühr 2015 noch für rechtmäßig erklärt. Denn Bausparer hätten Vorteile. Es gebe eine staatliche Förderung und das Darlehen könne jederzeit ohne Verzugszins zurückgezahlt werden. Der BGH sah hierin keine Rechtfertigung, denn Bausparer zahlten für ihren Vertrag bereits eine Abschlussgebühr.

Viele Kunden nehmen Darlehen gar nicht in Anspruch

Allerdings wird zwischen Bausparkassen und ihren Kunden momentan um ganz anderes gestritten. Viele Bausparer nehmen nämlich gar keinen Kredit mehr auf, sondern zahlen weiter ihre Sparraten ein. Grund ist, dass die Bausparkassen früher höhere Habenzinsen bezahlten. Die Kreditzinsen sind dagegen mittlerweile höher als bei Privatbanken. Bausparkassen kündigen deshalb, wenn Darlehen gar nicht beantragt werden, obwohl die Ansparphase vorbei ist. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied am Dienstag, dass solche Kündigungen nicht gerechtfertigt sind.

Wie funktioniert Bausparen?

Bausparen ist eine Kombination aus Geld ansparen und Geld leihen. Der Kunde verpflichtet sich, einen Teil der Bausparsumme die Jahre selbst einzuzahlen. Die Differenz kann er nach einer bestimmten Zeit als Darlehen in Anspruch nehmen, sobald der Vertrag „zuteilungsreif“ ist. Im Unterschied zu einem normalen Immobiliendarlehen steht die Höhe der Zinsen weit im Voraus fest und der Kredit kann vorzeitig ohne Extra-Kosten zurückgezahlt werden. Bausparer haben außerdem Vorteile durch staatliche Förderung, etwa die Wohnungsbauprämie.

Wie verbreitet ist Bausparen?

Nach Zahlen des Verbands der Privaten Bausparkassen gab es 2015 knapp 30 Millionen Bausparverträge in Deutschland. Damit komme auf jeden zweiten Haushalt mindestens ein Vertrag. 2,7 Millionen Verträge wurden im vergangenen Jahr neu abgeschlossen. Unter den zwölf privaten Bausparkassen Schwäbisch Hall, Wüstenrot und BHW die größten. Im öffentlich-rechtlichen Bereich teilen sich acht Landesbausparkassen den Markt regional auf.

Was bedeutet das BGH-Urteil für betroffene Bausparer?

Wer die Gebühr in seinem Vertrag stehen hat, muss nicht mehr zahlen - und wer schon gezahlt hat, bekommt das Geld im besten Fall von der Bausparkasse zurück. Allerdings verjähren solche Ansprüche nach einiger Zeit, frühestens nach drei Jahren. Wie es sich hier verhält, muss der BGH voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt klären. Auf der sicheren Seite sind im Moment alle Bausparer, die ihr Darlehen 2013 oder später beantragt haben, sagt Bankenrechtsexperte Christian Urban von der Verbraucherzentrale NRW. Unklar ist, wie viele Kunden das sind. Inzwischen gibt es die Darlehensgebühr nach Auskunft der Dachverbände bei keiner einzigen Bausparkasse mehr. Schwäbisch Hall hat sie nach eigenen Angaben bereits 2000 abgeschafft. Wüstenrot bietet seit Oktober 2013 keine Tarife mit der Gebühr mehr an. mit dpa

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