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BGH-Urteil: Metro verliert Klage gegen "Metrobus"

In Berlin, Hamburg und München dürfen weiterhin "Metrobusse" fahren. Der Handelskonzern Metro AG sah die Rechte an seinem Namen verletzt und klagte dagegen. Doch der Bundesgerichtshof war anderer Ansicht.

Markenrechte des Handelsriesen Metro werden nicht durch die Bezeichnung "Metrobusse" verletzt, urteilte am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er wies damit Klagen gegen die Verkehrsbetriebe in Berlin, Hamburg und München ab.

Als Metrobus bezeichnen die Verkehrsgesellschaften in den drei größten deutschen Städten Buslinien, die gezielt der Anbindung an das U-Bahn-Netz dienen. Die Berliner Verkehrsbetriebe, der Hamburger Verkehrsverbund und die Münchner Verkehrsgesellschaft haben sich den Namen ihrerseits jeweils als Marke eintragen lassen. Der Handelskonzern Metro AG sah dadurch die Rechte an seinem Namen verletzt. Zum Metro-Konzern gehört auch die Marke "Metrorapid" für Reise- und Transportdienstleistungen.

Der BGH wies die Klagen weitgehend ab: "Metrobus" werde von den Verbrauchern als einheitliches Wort wahrgenommen und nicht in die Teile "Metro" und "Bus" zerlegt. Eine Verwechslungsgefahr mit der Marke "Metro" bestehe daher zumindest im öffentlichen Personennahverkehr nicht. Nach den Karlsruher Urteilen dürfen die Verkehrsgesellschaften das Wort "Metrobus" allerdings nicht uneingeschränkt auch außerhalb des Personennahverkehrs verwenden. Einzelheiten hierzu sollen jeweils die Oberlandesgerichte der drei Städte klären. (imo/AFP)

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