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Wirtschaft: Bilanzen müssen offengelegt werden

LUXEMBURG .Nach europäischem Recht muß "jedermann" von Kapitalgesellschaften die Offenlegung von Bilanzen verlangen können.

LUXEMBURG .Nach europäischem Recht muß "jedermann" von Kapitalgesellschaften die Offenlegung von Bilanzen verlangen können.Mit diesem Grundsatz ist die einschränkendere Regelung in Deutschland unvereinbar, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH).Die Luxemburger Richter gaben damit der Europäischen Kommission Recht, die Deutschland eine Vertragsverletzung vorgeworfen hatten.Auch nach deutschem Recht müssen größere Unternehmen ihre Bilanzen veröffentlichen.Verlangen können dies aber nur Gesellschafter, Gläubiger oder der Betriebsrat

(AZ: C-191, 95).(AFP)

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