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Biosprit E10: Wer haftet?

Wer haftet, wenn der Biosprit E10 Schäden am Fahrzeug anrichtet?

BEWEISPFLICHT

Eigentlich ist die Sache klar: Für Schäden durch den E10-Kraftstoff haftet der Autohersteller. Zumindest dann, wenn er das Modell für E10 freigegeben hat. Dass die Autoindustrie für ihre Verträglichkeitsliste einsteht, hat sie kürzlich auf dem Benzingipfel ausdrücklich bestätigt. Das Problem: „Der Autofahrer muss nachweisen, dass der Schaden am Motor durch E10 verursacht worden ist“, sagt Maximilian Maurer vom ADAC. „Der Kunde ist in der Beweispflicht.“ Wie leicht der Beweis fällt, hängt nicht zuletzt von der Fallzahl ab: „Wenn nur wenige Autos betroffen sind, sieht die Sache anders aus, als wenn 100 000 Autofahrer klagen“, meint Maurer.

VERSICHERUNG

Um Kunden an E10 und an die eigene Marke zu binden, bietet Shell eine kostenlose E10-Versicherung an. Die Kunden müssen dafür ihre Tanks zu 80 Prozent bei Shell füllen und das mit ihren Tankrechnungen nachweisen. Die Police endet nach anderthalb Jahren. Kommt es in der Zeit zu einem Schaden, muss sich der Autofahrer zuerst an eine Fachwerkstatt wenden und an einen Dekra-Sachverständigen. Diese Hürden

halten Verbraucherschützer für zu hoch. „Wir können die E10-Versicherung nicht empfehlen“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. hej

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