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Wer die Bahncard nutzt, kann auch am Bonusprogramm teilnehmen.

© dpa

Bonusprogramm der Bahn: Warum das Jahr für Punktesammler nur 360 Tage hat

Bei ihrem Bonusprogramm macht die Deutsche Bahn eine besondere Rechung auf. Für Vielfahrer ist das ärgerlich, für Verbraucherschützer "höchst problematisch" - für das Unternehmen schwer zu erklären.

Das Jahr hat 365 Tage. Normalerweise. Nicht aber bei der Deutschen Bahn. Das Verkehrsunternehmen rechnet zulasten seiner Vielfahrer lediglich mit 360 Tagen. Das verärgert nicht nur treue Kunden, sondern ist nach Ansicht von Juristen auch fragwürdig.

Die Werbesprüche für das Bonusprogramm der Bahncard klingen verlockend: „Ab 2000 gesammelten Statuspunkten innerhalb eines Jahres kommen Sie in den Genuss exklusiver Servicevorteile“, heißt es im Internetauftritt der Bahn AG. Beim Fahrscheinkauf gibt es pro Euro einen Punkt; sind die 2000 voll, steigt der Bahncard-Inhaber zum „Comfort-Kunden“ auf. Er kann dann spezielle Sitzplatzbereiche im Zug ohne kostenpflichtige Reservierung benutzen. Außerdem bekommt er an den Bahnhöfen kostenlosen Zutritt zu den DB Lounges mit einer Auswahl an Getränken und Zeitungen.

Doch die 2000 Punkte innerhalb eines Jahres zu erreichen, ist schwerer als gedacht. So mancher Vielfahrer wähnte sich bereits jenseits der magischen Grenze, fand sich aber plötzlich weit darunter wieder. Grund für die enttäuschte Hoffnung: Erworbene Punkte werden nämlich nicht erst nach einem Jahr, also nach 365 Tagen, sondern schon früher ungültig. „Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, werden die Statuspunkte taggenau 360 Tage alt und verfallen dann Stück für Stück, wie sie gesammelt wurden“, belehrte die Bahn per Brief einen erstaunten Kunden. Wie das Unternehmen auf diese Zahl kommt, erklärt es in dem Schreiben nicht. Die eigenen Angaben im Internet sind widersprüchlich. Mal ist dort von „einem Jahr“, mal von „12 Monaten“ die Rede. An einer einzigen Stelle tauchen die 360 Tage auf. „Statuspunkte verfallen nach 12 Monaten“, heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

„Was die Bahn hier macht, ist rechtlich höchst problematisch“, sagt Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch biete dem Unternehmen keine Handhabe für das gekappte Jahr, meint die Juristin. „Die Bahn kann sich ihre Fristen nicht einfach selbst erfinden.“

Die Kommunikationsabteilung des Unternehmens begründet die Verkürzung mit Systemvorgaben. Man wolle vermeiden, dass die Beträge für den Erwerb der Bahncard selbst und deren Verlängerung nach knapp einem Jahr doppelt dem Punktekonto gutgeschrieben würden. Warum dann aber auch normale Ticketkäufe darunter fielen, vermochte eine Sprecherin nicht zu erklären.

Rund 160 000 Kunden besitzen laut Bahn die Karte mit den Privilegien. Im Internet-Forum „ICE-Treff“ hat das Verhalten der Bahn eine rege Diskussion ausgelöst. Die Kundenbindungsstrategie sei „komplett Essig“ und „großer Schmu“; die Zuteilung einer „Comfort-Card“ werde zum „Lotteriespiel“, schimpfen Vielfahrer. Man wolle die Zahl der Inhaber durch Tricks niedrig halten, vermutet ein „Bahn-User“. Andere geben der Bahn recht: „12 Monate sind buchhalterisch 360 Tage.“

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