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Boykottaufruf: Bundeskartellamt nimmt Milchbauern unter die Lupe

Handeln die Milchbauern mit ihrem Lieferstopp gegen das Kartellrecht? Diesem Vorwurf gehen die Wettbewerbshüter vom Bundeskartellamt nach. Der Bundesverband der Milchviehhalter muss nun Stellung nehmen.

Das Bundeskartellamt hat wegen des Aufrufs zum Milch-Lieferstopp offizielle Ermittlungen gegen den Bundesverband der Milchviehhalter aufgenommen. Es werde überprüft, ob der Tatbestand des Boykottaufrufs erfüllt sei, sagte eine Sprecherin der Behörde am Mittwoch in Bonn. Dies wäre nach Kartellrecht nicht zulässig.

Der Verband muss innerhalb von drei Wochen Stellung nehmen. Nach Paragraf 21 des Wettbewerbsgesetzes dürfen Unternehmen - in diesem Fall ein Verband - nicht zum Boykott aufrufen, wenn sie dadurch andere Unternehmen "unbillig" beeinträchtigen. Seit Mai untersucht die Wettbewerbsbehörde den Ablauf des Milchmarkts auf allen Stufen, bei Bauern, Handel, Molkereien und Milchwirtschaft. (ut/dpa)

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