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Post Mindestlohn

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Brancheneinigung: Mindestlohn für Briefträger unsicher

Zahlreiche Unionspolitiker und Arbeitgeber sind gegen die Einigung der Postarbeitgeber AGV und Verdi. Für 1,4 Millionen Arbeitnehmer ist der Mindestlohn bereits jetzt verbindlich.

Berlin - Ein verbindlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer im Postbereich wird unwahrscheinlicher. Die Führung der CDU/CSU-Fraktion meldete am Dienstag Zweifel daran an, dass die Tarifvereinbarung zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und dem Arbeitgeberverband Postdienste (AGV) die Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfüllt. Diese Zweifel müssten ausgeräumt sein, bevor die Unionsfraktion der Aufnahme der Post ins Entsendegesetz zustimmt, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Norbert Röttgen (CDU). Auch die Vereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) bekräftigte ihre Ablehnung.

Der Tarifvertrag zwischen Verdi und dem AGV sieht ab Dezember für Briefzusteller in Westdeutschland einen Mindestlohn von 9,80 Euro und in Ostdeutschland von neun Euro vor. Für Hilfskräfte beträgt der Mindestlohn 8,40 beziehungsweise acht Euro. Damit diese Löhne für alle rund 200 000 Arbeitnehmer in der Branche gezahlt werden, also auch für die nicht tarifgebundenen, müssen sie nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt werden. Nach Angaben des Tarifarchivs der Hans Böckler Stiftung des DGB gibt es inzwischen für sechs Wirtschaftszweige mit insgesamt rund 1,4 Millionen Beschäftigten einen tariflichen Mindestlohn nach dem Entsendegesetz.

Erst am Montag war der Tarifvertrag inklusive Mindestlohn für die etwa 300 000 Beschäftigten des Elektrohandwerks für allgemeinverbindlich erklärt worden. Die Spannbreite der allgemeinverbindlichen Mindestlöhne reicht von 12,40 Euro für Fachwerker im Baugewerbe Westdeutschlands bis runter zum ostdeutschen Gebäudereinigerhandwerk, wo die Beschäftigten mindestens mit 6,36 Euro bekommen.

Im Streit um den Mindestlohn für die Briefzusteller äußerte CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer am Dienstag den Verdacht, dass es sich um einen „Mauschel-Tarifvertrag“ zu Lasten der künftigen neuen Konkurrenten im Briefgeschäft handele. Es sei verdächtig, wie geräuschlos sich beide Seiten auf ein Tarifniveau geeinigt hätten, das bei der Post gar nicht gezahlt werde. „Das riecht“, sagte Ramsauer. Sein CDU-Kollege Röttgen betonte, Voraussetzung für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags sei, dass er mindestens 50 Prozent der Branche betreffe – was jetzt geprüft werden müsse – und dass ein „öffentliches Interesse“ bestehe. Dieses öffentliche Interesse dürfe aber nicht darin bestehen, „Wettbewerb zu verhindern“.

Die Unionsfraktion werde das Gesetz, das das Kabinett am Mittwoch verabschieden will, daher nicht parallel als Fraktionsentwurf in den Bundestag einbringen. Röttgen und Ramsauer betonten, dass die Abgeordneten nicht an die Absprachen gebunden seien, die die Bundesregierung bei ihrer Klausur in Meseberg getroffen hatte. Dagegen hieß es bei Verdi auf Anfrage, der Tarifvertrag erfülle alle Bedingungen, die von der großen Koalition für einen Mindestlohn im Postbereich festgelegt worden sind. „Wir haben unsere Aufgabe erfüllt, jetzt ist die Politik dran“, sagte Verdi-Sprecherin Cornelia Haß auf Anfrage.

Der Arbeitgeberverband Postdienste habe im Übrigen alle Konkurrenten der Post eingeladen, sich an den Tarifverhandlungen zu beteiligen. Diese hätten sich aber verweigert, und mäkelten nun über das Ergebnis, was Haß als „unsportliches Verhalten“ wertete.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt den Postmindestlohn wie auch die Unionspolitiker mit dem Hinweis auf fehlendes öffentliches Interesse ab. „Der Tarifvertrag findet für den weit überwiegenden Teil der tarifgebundenen Betriebe keine Anwendung und zielt damit in erster Linie auf die Wettbewerber“, heißt es in einem Beschluss des BDA-Präsidiums. „Als Vertrag zu Lasten Dritter“ habe er den Zweck, „die Wettbewerber an einen höheren Lohn zu binden.“

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