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Brigitte Zypries im Interview: "Kinder sollten nicht von Sozialhilfe leben"

Justizministerin Brigitte Zypries über den Reformeifer im Familienrecht, grundgesetzlich verankerte Kinderrechte und die "Scheidung light".

Frau Zypries, ab Januar werden Kinder im Unterhaltsrecht finanziell besser gestellt, zugleich diskutieren Politiker darüber, wie man Kinder vor einer Vernachlässigung schützen kann. Warum entdeckt die Politik gerade jetzt ihr Herz für Kinder?

Das Justizministerium jedenfalls entdeckt sein Herz für Kinder nicht erst jetzt. Dass das Thema im Moment die öffentliche Diskussion dominiert, liegt zum einen an den Berichten über vernachlässigte Kinder, die sich in der letzten Zeit gehäuft haben. Es hat aber auch etwas damit zu tun, dass immer mehr Kinder in Deutschland auf Sozialhilfeniveau leben. Das war einer der Gründe für unsere Unterhaltsrechtsreform. Es ist besser, wenn Kinder den Unterhalt von einem Elternteil bekommen und sich nicht stigmatisiert fühlen müssen.

Unterm Strich ist das doch dasselbe.

Das denke ich nicht. Wir dürfen Kindern nicht das Gefühl geben, dass sie von Sozialhilfe leben. Kinder müssen – auch – die finanzielle Zuwendung von den Eltern erhalten. Heute ist es oft so, dass die Kinder und die Mutter je ein wenig Unterhalt bekommen und beide dann noch auf Aufstockung vom Sozialamt angewiesen sind. In Zukunft wird das häufig nur noch die Mutter treffen.

Sollten Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden?

Das hätte den Vorteil, dass die Belange der Kinder bei einer Abwägung verschiedener Interessen bei staatlichen Entscheidungen größeres Gewicht erhalten. Leider ist eine Verfassungsänderung mit dem jetzigen Koalitionspartner schwierig. Ich werde mich aber dafür einsetzen.

Müsste man Kinder, die gefährdet sind, nicht auch viel früher aus den Familien herausholen?

Mein Ziel ist nicht, Kinder früher aus Familien herauszuholen, sondern die Familie in die Lage zu versetzen, mit Kindern besser umzugehen. Ich setze also auf Prävention. Ich will nicht, dass die Gerichte erst tätig werden, wenn es um den Entzug des Sorgerechts geht. Die Gerichte sollen schon vorher eingreifen können und die Eltern beispielsweise zu einem Gespräch einladen können oder sie zu einem Anti-Gewalt-Training verpflichten. Oder wenn das Kind in seiner Entwicklung erheblich zurückgeblieben ist, muss das Familiengericht dafür sorgen können, dass die Eltern Beratung und Erziehungshilfe in Anspruch nehmen und das Kind in einen Ganztagskindergarten geschickt wird. Wir haben einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der dem Deutschen Bundestag vorliegt. Ich hoffe, dass er 2008 verabschiedet wird.

Im Familienrecht bleibt kein Stein auf dem anderen. Nach der Reform des Unterhaltsrechts wollen Sie auch noch den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich reformieren. Warum dieser Reformeifer?

Das Recht muss sich veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen anpassen.

Wie wollen Sie den Zugewinnausgleich, bei dem nach einer Scheidung das Vermögen der Ex-Partner aufgeteilt wird, regeln?

Was mir besonders am Herzen liegt, ist die Berücksichtigung von Schulden, die bei der Eheschließung vorhanden waren. Heute ist es so: Wenn jemand mit 50 000 Euro Schulden in die Ehe geht und diese Schulden werden von dem anderen oder beiden Eheleuten abgearbeitet, dann wird das bei demjenigen, der davon profitiert, nicht angerechnet. Es wird so getan, als wären beide am Anfang der Ehe schuldenfrei gewesen. Das wird dann besonders ungerecht, wenn derjenige, der die Schulden des anderen abgearbeitet hat, selbst während der Ehe Vermögen anspart. Davon muss er in der Regel die Hälfte abgeben. Das kann doch nicht richtig sein. Künftig sollen deshalb bei Eheschließung vorhandene Schulden berücksichtigt werden.

Sie wollen auch verhindern, dass einer der Eheleute Vermögen beiseite schafft. Kommt das oft vor?

Ja, da können Anwälte Romane erzählen. Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist Stichtag nach geltendem Recht der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Aber für die tatsächliche Höhe des Anspruchs ist entscheidend, was noch vorhanden ist, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Zwischendurch hat man hinreichend Zeit, das Geld um die Ecke zu bringen. Das werde ich ändern. Der Stichtag für die Berechnung und die Höhe des Ausgleichs ist künftig der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. Es wird also das Vermögen aufgeteilt, das zu diesem Zeitpunkt vorhanden ist. Zwar kann das Vermögen danach immer noch illegal beiseite geschafft werden. Allerdings geben wir dem Berechtigten künftig ausreichend rechtliche Mittel an die Hand, um das zu verhindern.

Warum ist das denn nicht schon längst geändert worden?

Glücklicherweise ist das kein Massenphänomen – aber die Fälle, die passieren, sind ärgerlich und ungerecht. Ich habe deshalb sofort eine gesetzliche Änderung angestoßen, als ich das bemerkt habe.

Was soll beim Versorgungsausgleich geändert werden?

Wenn man sich scheiden lässt, dann werden heute Versorgungsansprüche unterschiedlichster Art, die man während der Ehe aufgebaut hat, nach einem sehr komplizierten System auf die gesetzliche Rente umgerechnet und dann vorrangig über die gesetzliche Rentenversicherung geteilt. Das gilt auch für Betriebsrenten. Das ist natürlich schwierig, weil man nicht weiß, wie sich Versorgungen in den nächsten Jahrzehnten entwickeln. Und das führt dazu, dass viel Geld im System versickert und die Teilungsergebnisse nicht stimmen. Außerdem ist das Versorgungsausgleichsrecht zu kompliziert geworden.

Was wollen Sie also tun?

Wenn eine Firma eine Betriebsrente anbietet und derjenige, der sie bekommt, lässt sich scheiden, dann soll das Unternehmen ein zweites Konto einrichten, auf das die Hälfte der Ansprüche des Ehepartners übertragen wird. Und dieses Konto wird dann mitgeführt. Der Anspruch nimmt an der Entwicklung der Betriebsrente teil. Wenn das Unternehmen beispielsweise die Renten anpasst, dann profitiert auch der geschiedene Ehepartner. Das klingt einfach, war aber bislang nicht durchsetzbar.

Warum?

Die nötigen versicherungsmathematischen Berechnungen sind natürlich mit Aufwand verbunden. Auch deshalb hat sich lange keiner an dieses Thema herangewagt. Vor allem die betrieblichen Versorgungswerke hatten Sorge, das könne zu viel Geld kosten. Damit habe ich mich nicht abgefunden. Wir haben eine praktikable Lösung gefunden und berücksichtigen im Rahmen eines Gesamtpakets auch die Anliegen der Versorgungsträger.

Und jetzt ist keiner mehr dagegen?

Wir haben im Sommer einen Diskussionsentwurf vorgelegt. Damit sind wir auf viel Zustimmung gestoßen. Nun arbeiten wir mit Hochdruck daran, den Gesetzentwurf fertig zu machen. Wir wollen das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode abschließen.

Und dann ist Schluss mit Reformen?

Wir wollen dann noch das Verfahren für die Familiengerichte ändern.

Sie hatten früher den Plan, Scheidungen auch ohne Anwalt zu ermöglichen. Kommt die „Scheidung light“ jetzt wieder?

Nein, die Widerstände sind noch da. Was schade ist, weil ich die Idee nach wie vor richtig finde.

Was steht denn dann in der Reform?

Wir schaffen zum einen eine neue, sauber strukturierte, anwenderfreundliche Verfahrensordnung für alle Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie etwa Betreuungs- und Unterbringungssachen, Nachlass-, Register-, Freiheitsentziehungs- und Aufgebotsverfahren. In Kindschaftssachen müssen die Familiengerichte künftig innerhalb von vier Wochen über das Umgangsrecht verhandeln. Ein zweijähriges Kind kann nicht ein halbes Jahr lang darauf warten, seinen Vater zu sehen, weil das Gericht nicht früher entscheidet.

Das Gespräch führte Heike Jahberg.

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