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Wirtschaft: Brüssel prüft VW-Gesetz

EU entscheidet am Mittwoch über Klage

Brüssel - Es gehört zur Brüsseler Routine, dass die EU-Kommission als Hüterin der europäischen Verträge einmal im Monat Vertragsverletzungsverfahren androht, einleitet oder auf die nächste Stufe hebt. Auch am kommenden Mittwoch werden dem Kollegium wieder zwischen 200 und 300 Fälle zur Abstimmung vorgelegt. Mit dabei wird diesmal nach Angaben aus Kommissionskreisen aller Voraussicht nach auch das „VW-Gesetz“ sein, das dem Land Niedersachsen ein Vetorecht bei allen wichtigen Unternehmensentscheidungen gibt.

Nach einer Beanstandung des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2007 hatte die Bundesregierung ein Jahr später das Gesetz geändert – das Entsenderecht in den Aufsichtsrat und die Beschränkung des Aktienbesitzes fielen weg. Der Streit dreht sich seither darum, ob die Novelle den richterlichen Anforderungen entspricht. Davon geht die Bundesregierung aus.

Der zuständige Kommissar Michel Barnier vertritt dagegen die Auffassung, dass auch die Sperrminorität der Landesregierung EU-Recht widerspricht – dies sei ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und stoße Investoren ab. Er dringt auf eine rechtliche Klärung.

Über die endgültige Tagesordnung des Kommissionstreffens entscheiden die Kabinettschefs erst am Montag. Doch ist übereinstimmenden Aussagen aus der Behörde zufolge mit einer Beschlussfassung zu rechnen. „Barnier möchte, dass am Mittwoch entschieden wird“, hieß es am Freitag in Brüssel. In Niedersachsens Landesregierung stößt das auf Unverständnis. Christopher Ziedler

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