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Wirtschaft: Brüssel verhängt Millionenstrafe gegen Degussa Unerlaubte Preisabsprachen

Brüssel/Straßburg (bef/HB). Die deutsche Degussa AG muß 118 Millionen Euro Geldbuße zahlen, weil sich das Unternehmen fast 13 Jahre lang an unerlaubten Preisabsprachen für einen Futtermittel-Zusatz beteiligt hat.

Brüssel/Straßburg (bef/HB). Die deutsche Degussa AG muß 118 Millionen Euro Geldbuße zahlen, weil sich das Unternehmen fast 13 Jahre lang an unerlaubten Preisabsprachen für einen Futtermittel-Zusatz beteiligt hat. Die japanische Nippon Soda wird für ihre Beteiligung an den Absprachen für die Aminosäure Methionin mit einer Buße von neun Millionen Euro belegt, entschied die EU-Kommission in ihrer wöchentlichen Sitzung am Dienstag in Straßburg. Die Degussa will das Bußgeld anfechten. Die Höhe der Strafe sei inakzeptabel, teilte das Unternehmen in einer Reaktion am Dienstag in Düsseldorf mit. Bevor rechtliche Schritte eingeleitet würden, müsse jedoch die schriftliche Begründung aus Brüssel vorliegen.

Nach Informationen der Kommission vereinbarten Aventis und eine Tochterfirma mit Degussa und Nippon Soda von 1986 bis 1999 „Preisziele“ und Mindestpreise für den zu den Aminosäuren gehörenden Stoff. Preiserhöhungen wurden für das unter anderem in Geflügel- und Schweinefutter benutzte Methionin gemeinsam durchgesetzt. Die Firmen tauschten zudem Informationen über Umsatzvolumina und Marktanteile aus. Der Marktwert der Ware habe bei jährlich rund 260 Millionen Euro gelegen.

Hätte Aventis das Kartell nicht angezeigt und entscheidende Informationen geliefert, hätte das Unternehmen mit einer ähnlichen Geldstrafe rechnen müssen wie Degussa, erläuterte die Kommisison. Auch habe Degussa bestritten, vor Mitte 1992 und nach 1997 an dem Kartell beteiligt gewesen zu sein, obgleich der Kommission für diesen Teilzeitraum eindeutige gegenteilige Beweise vorlägen. Degussa sei daher nur ein Viertel der Strafe erlassen worden. Der Kurs der Degussa-Aktie legte bis zum späten Dienstagnachmittag gegen den Trend um 0,9 Prozent auf 36,30 Euro zu, da die Höhe Strafe erwartet worden war.

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