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Wirtschaft: Brüssel will Betriebsrenten stärken

Arbeitnehmer sollen bei Jobwechsel keine Einbußen erleiden – doch der deutschen Wirtschaft ist das Vorhaben zu teuer

Brüssel - Die deutschen Arbeitgeber fürchten gravierende Nachteile für die betriebliche Altersversorgung durch neue Vorschriften der Europäischen Union. Anlass ist ein Richtlinienentwurf von EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla, der die Übertragbarkeit von Betriebsrenten bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes erleichtern soll.

„Die Vorschläge der EU-Kommission machen die betriebliche Altersversorgung für die Unternehmen dramatisch viel teurer“, warnte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. Sollten sie unverändert umgesetzt werden, dann wären viele Unternehmen gezwungen, die Leistungen ihrer Versorgungssysteme zu verringern. Damit würde die EU den Beschäftigten mehr schaden statt nutzen, sagte Hundt dem Handelsblatt.

Die Richtlinie ist ein zentrales politisches Projekt Spidlas, der sie als „längst überfällig“ bezeichnet. Sie soll gewährleisten, dass Arbeitnehmer keine wesentlichen Einbußen bei ihren Ansprüchen auf eine Betriebsrente erleiden, wenn sie den Arbeitgeber wechseln. Dies soll die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt fördern.

Unter anderem werden die Arbeitgeber verpflichtet, die Versorgungsansprüche zu „dynamisieren“, das heißt, sie sollen bei vorzeitiger Auszahlung um die Inflation oder den Lohnanstieg aufgestockt werden. Zudem wird die so genannte Unverfallbarkeit auf zwei Jahre verkürzt. Dabei handelt es sich um die minimale Ansparfrist, ab der ein Betriebsrentenanspruch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht mehr verfällt. In Deutschland gilt die Unverfallbarkeit bisher erst nach fünf Jahren.

Besonders die Pflicht zur Dynamisierung der Anwartschaften für Betriebsrenten beunruhigt die Arbeitgeber. Sie erhöhe die Kosten für das einzelne Unternehmen je nach Versorgungssystem um bis zu 30 Prozent, warnte Hundt.

Schützenhilfe bekommen die Arbeitgeber von der Bundesregierung. Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) sagte, Spidlas Gesetzesentwurf sei aus deutscher Sicht „nicht akzeptabel“. Er bringe erhebliche Mehrkosten für die Arbeitgeber. Die Folge sei, dass sich die Unternehmen aus der betrieblichen Altersversorgung zurückzögen. Die Richtlinie sei damit „kontraproduktiv“.

Münteferings Arbeitgebernähe hat freilich noch einen anderen Hintergrund. Spidlas Pläne bedeuten auch für Bund, Länder und Gemeinden hohe Mehrkosten. Denn deren überwiegend umlagefinanzierte Altersversorgung käme in akute Geldnot, wenn die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft vorzeitig ihre Versorgungsansprüche mitnehmen dürften. Werden sie noch dazu wie geplant dynamisiert, wächst das Problem.

Der Widerstand aus Berlin könnte Spidlas Pläne durchkreuzen. Denn im EU-Ministerrat muss die Betriebsrenten-Richtlinie einstimmig beschlossen werden. Und sie kommt dort voraussichtlich just dann auf die Tagesordnung, wenn Deutschland im ersten Halbjahr 2007 die EU-Präsidentschaft hält. (HB)

Helmut Hauschild

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