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Wirtschaft: Brüssel will Käuferrechte stärken - aber Bonn sagt "nein"

Der Einzelhandel und das Bundesjustizministerium laufen Sturm gegen die verbraucherfreundliche Initiative der EU-KommissionVON HEIKE JAHBERGSie kennen das: Da kauft man einen niet- und nagelneuen Fernseher und hat nichts als Ärger.Nach einer Woche laufen plötzlich Streifen über die Mattscheibe.

Der Einzelhandel und das Bundesjustizministerium laufen Sturm gegen die verbraucherfreundliche Initiative der EU-KommissionVON HEIKE JAHBERGSie kennen das: Da kauft man einen niet- und nagelneuen Fernseher und hat nichts als Ärger.Nach einer Woche laufen plötzlich Streifen über die Mattscheibe.Sie schleppen das Gerät zum Händler, und der läßt es reparieren.Dann holen Sie das Teil wieder ab, wuchten es in Ihr Auto, tragen es in Ihre Wohnung, und eine Woche später geht das ganze Theater wieder von vorne los.Noch einmal darf es der Verkäufer nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der sogenannten "Nachbesserung" probieren.Schafft er es auch dann nicht, den Streifen-Salat zu beheben, können Sie Ihr Montagsgerät umtauschen. Das soll sich nun ändern.Mit einer neuen Richtlinie will die EU-Kommission die Rechte des Kunden stärken.Doch die Deutschen laufen Sturm.Handel und Industrie machen dem Bundesjustizminister Dampf.Unisono halten sie das Werk aus der Brüsseler Feder für unannehmbar.Die EU-Kommission schieße über das Ziel hinaus, heißt es im Justizministerium.Von "Unbehagen" und "einseitigem Verbraucherschutz" spricht der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE).Worum geht es? Das deutsche Recht scheint eindeutig zu sein: Wer ein mangelhaftes Gerät kauft, kann nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entweder wandeln (Ware und Geld zurück), den Preis mindern oder das Produkt umtauschen (Ersatzlieferung).Die Wirklichkeit sieht aber anders aus.In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen räumen sich die Verkäufer das Recht ein, den Fernseher, Kühlschrank oder Fotoapparat zunächst - kostenlos - zu reparieren.Erst wenn zwei, drei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, kann der Kunde auf den Katalog der BGB-Gewährleistungsrechte zurückgreifen.Außerdem hat man nicht beliebig lange Zeit zu reklamieren.Nach sechs Monaten sind die Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Nachlieferung verjährt. Doch setzt sich die EU-Kommission mit ihren Vorstellungen durch, werden sich Handel und Industrie in Zukunft warm anziehen müssen.So soll die Verjährungsfrist künftig auf zwei Jahre ausgedehnt werden, und der Kunde soll von Anfang an die freie Wahl unter den verschiedenen Gewährleistungsrechten haben, hatte das Verbraucher-Direktorat vorgeschlagen.Doch das Europäische Parlament, das bei der ganzen Sache ein Wörtchen mitzureden hat, hat jetzt ein wenig gebremst.So soll der Verbraucher in den ersten beiden Jahren nach dem Kauf zwar immer noch grundsätzlich zwischen kostenloser Reparatur und Neulieferung wählen dürfen, der Umtausch muß für den Händler aber wirtschaftlich vertretbar sein.Bei teuren Geräten oder kleinen Fehlern werde man daher auch in Zukunft erst einmal reparieren, hofft der Handel. Dennoch geht er auf Konfrontationskurs.Denn der "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rats über den Verbrauchsgüterkauf und Garantien" enthält aus seiner Sicht weitere "Dollpunkte".Unannehmbar sei etwa auch die Regelung, daß in den ersten sechs Monaten (EU-Kommission: ein Jahr) nach dem Kauf vermutet wird, daß das Gerät von Anfang an fehlerhaft war.In Deutschland muß man dagegen erst einmal glaubhaft nachweisen, daß man nicht selber den Mangel verschuldet hat. Nach dem Willen des Europaparlaments soll auch der Mängelbegriff weiter gefaßt werden als bei uns üblich.So sollen auch öffentliche Äußerungen des Herstellers in der Werbung oder auf der Produktetikettierung ("Unser Computer erfüllt den Standard XYZ") dem Händler zurechenbar sein und den Kunden notfalls zu Umtausch, Wandelung oder Minderung berechtigen.Aber auch auf die Industrie kommt in den nächsten Jahren möglicherweise eine Anspruchlawine zu.Nach den Vorstellungen der Straßburger Parlamentarier sollen sich Käufer ausnahmsweise auch an den Hersteller wenden können, wenn sie ein mangelhaftes Gerät erstanden haben, weiß Tobias Brönneke, Rechtsreferent der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV).Typische Fälle: Der Händler geht pleite oder ist nicht greifbar, weil man die Ware im Ausland gekauft hat."Wer einen Sony-Camcorder in London kauft, kann sich dann notfalls an die Zentrale in Köln wenden", sagt Brönneke. Der Handel geht auf die Barrikaden.Weder die längere Gewährleistungsfrist noch die Beweislastumkehr oder das Wahlrecht des Kunden seien akzeptabel.Ginge es nach dem Willen des HDE, bliebe alles beim alten."Sechs Monate reichen", sagt Armin Busacker, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes.Eine auf zwei Jahre verlängerte Verjährungsfrist wäre eine Katastrophe.Auf jeden Fall würde der Handel Regreß bei der Industrie nehmen.Konsequenz: Die Hersteller müßten zum einen ihre Lager aufstocken, um die Umtauschwünsche der Verbraucher befriedigen zu können, zugleich bekämen sie haufenweise fast neue, fehlerbehaftete Geräte zurück.Es entstünde ein Riesenmarkt von "Quasi-Neugeräten", die dann entweder als Second-Hand-Ware verschleudert werden müßten oder verschrottet würden.Das alles sei nicht nur ökologisch unsinnig, es treibe auch die Preise in die Höhe, warnt Busacker.Im Bundesjustizministerium sieht man das ähnlich: "Dann sitzen die Hersteller plötzlich auf Tausenden von Waschmaschinen", fürchtet man auch dort.Das verteuere Produktion und Endverkaufspreise. Verbraucherschützer verweisen dagegen darauf, daß in anderen EU-Ländern die Gewährleistungsfristen bereits heute deutlich länger sind als bei uns.So könne man in Großbritannien sechs Jahre, in Finnland gar zehn Jahre lang reklamieren, in anderen Ländern wie Frankreich oder Holland gäbe es gar keine zeitliche Befristung, sagt Brönneke.Allerdings müsse man dort teilweise Abstriche bei den Kundenrechten machen.Daß die deutsche Wirtschaft Mängelfristen von zwei Jahren angeblich nicht verkraften könne, spreche nicht gerade für "made in Germany", stichelt der AgV-Referent.Besonders verkaufsfördernd sei das ganze Theater für die deutschen Waren nicht. Noch bleibt einige Zeit zum Streiten.Denn die Mühlen der Brüsseler Bürokratie mahlen langsam.Nun müssen EU-Kommission und Ministerrat erst einmal einen gemeinsamen Standpunkt erarbeiten, danach entscheidet das Europaparlament in zweiter Lesung.Kommt man auf keinen gemeinsamen Nenner, muß der Vermittlungsausschuß einen Kompromiß finden."In diesem Jahr wird das nichts mehr", glaubt man in Bonn und verweist auf andere verbraucherfreundliche Gesetzesvorhaben aus Brüssel, die Richtlinien über den Fernabsatz und über vergleichende Werbung.Die haben drei beziehungsweise sechs Jahre lang gebraucht.

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