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Etwas mehr als 300 Euro bekommt ein deutscher Landwirt derzeit pro Hektar. Foto: dpa

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Wirtschaft: Brüsseler Ernte

„Komplexeste Verhandlungen“: EU-Agrarminister einigen sich auf Reform.

Brüssel - Zwei Tage und Nächte haben die Landwirtschaftsminister gerungen, am Ende standen die Grundzüge der ersten großen Agrarreform seit 2003 fest. „Das waren die komplexesten Verhandlungen, an denen ich je beteiligt war“, gestand der irische Ratspräsident Simon Coveney. Der Sektor ist der einzige Politikbereich, der voll europäisch finanziert ist – auch wenn der Anteil des Agrarbudgets am EU-Haushalt seit den 70er Jahren von 75 auf aktuell 42 Prozent gesunken ist und weiter zurückgeht. 373,5 Milliarden Euro stehen in den Jahren 2014 bis 2020 den europäischen Landwirten zur Verfügung. „Trotz knapper Kassen“, sagte die deutsche Ministerin Ilse Aigner (CSU) in Brüssel, „konnten wir massive Einschnitte abwenden und Planungssicherheit schaffen.“

Kern der Reform ist das sogenannte Greening, also eine ökologischere Ausgestaltung der Landwirtschaftspolitik. 30 Prozent der Direktzahlungen, die Europas Bauern erhalten, sind künftig daran gebunden, dass sie bestimmte Umweltkriterien einhalten. Tun sie das nicht, müssen sie gar auf 37,5 Prozent ihrer Beihilfen verzichten – hier ging der Ministerrat weiter als das Europaparlament, mit dem nun bis Juni eine Einigung in allen Details gefunden werden soll.

Biobetriebe gelten automatisch als grün und müssen keine neuen Kriterien erfüllen. Ein konventionell arbeitender Landwirt dagegen muss von 2015 an drei Bedingungen erfüllen: Er muss beispielsweise mehrere Kulturen anpflanzen. Zweite Bedingung ist der Erhalt sogenannten Dauergrünlands, zum Beispiel Weiden. Damit soll ein Umpflügen, das die im Boden gespeicherten Treibhausgase freisetzt, verhindert werden. Jeder Hof darf dies künftig nur bei maximal fünf Prozent seines Grünlandes tun. Wie die dritte Voraussetzung gestaltet werden soll, war in Deutschland zwischen Bauernverband und Umweltorganisationen besonders umstritten: Die EU-Kommission hatte in ihrem Gesetzesvorschlag gefordert, dass sieben Prozent der Betriebsfläche künftig als „ökologische Vorrangfläche“ ausgewiesen werden soll. Die Minister einigten sich auf fünf Prozent – erst 2018 ist eine Erhöhung auf sieben möglich. Außerdem gibt es zahlreiche Schlupflöcher. „Die Forderung nach einer pauschalen Flächenstilllegung ist vom Tisch“, sagte Aigner. Generell gilt, dass die Fläche nur umweltverträglicher als zuvor genutzt werden muss – indem etwa Stickstoff bindende Eiweißpflanzen angebaut werden. EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos kritisierte nach der Sitzung indirekt, dass damit nur so getan werde, als ob die Agrarpolitik ökologischer werde: „Das Risiko der Grünfärberei besteht weiter.“

Bisher sind die Direktzahlungen an die 14 Millionen Bauern in Europa sehr unterschiedlich verteilt – so bekommt etwa ein belgischer Landwirt mehr als 400 Euro pro Hektar, ein lettischer Kollege dagegen weniger als 100 Euro. Diese krassen Unterschiede sollen kleiner werden. Die Minister vereinbarten nun, dass von 2019 an in jedem Mitgliedsstaat mindestens 196 Euro pro Hektar bezahlt werden. Ein deutscher Landwirt erhält derzeit etwas mehr als 300 Euro. „Nach ersten Berechnungen“, teilte Aigners Ministerium am Mittwoch mit, „wird Deutschland aufgrund dieser Umverteilung in der Endstufe rund 3,3 Prozent des Direktzahlungsvolumens an andere Mitgliedsstaaten abgeben“.

Brüssel wollte ursprünglich, dass kein Empfänger von Agrarsubventionen künftig mehr als 300 000 Euro im Jahr erhält. Dies hatte die Bundesregierung mit dem Hinweis auf große Agrargenossenschaften in Niedersachsen und Ostdeutschland massiv bekämpft. Nun soll es jedem Mitgliedstaat selbst überlassen sein, ob er die Obergrenze einführt. Das Europaparlament will dagegen eine Verpflichtung, Genossenschaften aber davon ausnehmen. Nach Angaben Aigners wären in diesem Falle acht Betriebe in Deutschland betroffen.

Namen und Daten der Empfänger von Brüsseler Beihilfen werden künftig wieder veröffentlicht. Schon einmal hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg das Recht der Beteiligten auf Privatsphäre höher bewertet als den gesellschaftlichen Informationsanspruch. Damit nicht Golfplätze oder Flughäfen Direktzahlungen erhalten, darf jedes Land selbst definieren, wer nicht dafür in- frage kommt.Christopher Ziedler

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