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Wirtschaft: Bürger sollen Antworten bekommen

Bundestag beschließt neues Informationsgesetz.

Berlin - Verbraucher sollen künftig bei Behörden einfacher, schneller und günstiger Informationen über Lebens- und Futtermittel sowie Spielwaren, Kleidung, Reinigungsmittel und nun auch Haushaltsgeräte erhalten. Das sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vor, das der Bundestag am Freitag verabschiedet hat. Mit der Novelle werden auch Konsequenzen aus dem Dioxinskandal gezogen: Behörden müssen die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung künftig von sich aus veröffent lichen, wenn Grenzwerte überschritten wurden. Sie dürfen sich dann nicht mehr auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse berufen.

Für die Verbraucher soll das Verfahren zudem billiger werden. Einfachere Anfragen, für die bisher Gebühren von fünf bis 25 Euro entrichtet werden mussten, sind in Zukunft kostenfrei. Keine Kosten fallen auch künftig für Auskünfte über Rechtsverstöße an, die mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1000 Euro verbunden sind. Darüber hinaus muss der entstandene Aufwand ausgeglichen werden.

Der SPD geht die VIG-Reform nicht weit genug. Sie will, dass nicht nur Behörden, sondern auch Unternehmen den Bürgern Rede und Antwort stehen müssen. Außerdem sollen die Verbraucher auch Auskünfte über Dienstleistungen, insbesondere Finanzdienstleistungen einfordern können, verlangt die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß. „Wir wollen eine größere Transparenz“, sagte Drobinski-Weiß dem Tagesspiegel, „die Chance ist mit der VIG-Reform aus dem Hause Aigner für diese Legislaturperiode vertan.“ Drobinski-Weiß hofft, dass der Bundesrat das Gesetz noch stoppen wird. Ob das VIG zustimmungspflichtig ist, ist jedoch umstritten. Heike Jahberg

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