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Ein Krabbenkutter auf der Nordsee mit Schleppnetz an der Seite (Archivbild).

© IMAGO/blickwinkel

BUND-Gutachten: Grundschleppnetzfischerei in Schutzgebiet unzulässig

Laut der Prüfung ist diese Fangmethode mit den Erhaltungszielen des Schutzgebietes Doggerbank in der Nordsee nicht vereinbar.

Die Fischerei mit Grundschleppnetzen im deutschen Meeresschutzgebiet Doggerbank ist einem von der Naturschutzorganisation BUND in Auftrag gegebenen Gutachten zufolge unrechtmäßig.

Laut der Prüfung ist diese Fangmethode mit den Erhaltungszielen des Schutzgebietes nicht vereinbar, auch weil eine Verträglichkeitsprüfung vor der Erteilung von Fangerlaubnissen bislang fehlte, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Kanzlei Ocean Vision Legal am Mittwoch mitteilten.

Der BUND fordert, die Grundschleppnetzfischerei aus allen Meeresschutzgebieten auszuschließen, so wie es auch ein kürzlich vorgelegter Aktionsplan zur nachhaltigeren Fischerei der EU-Kommission vorsieht.

  • Grundschleppnetze sind Fanggeräte, die etwa von einem Kutter geschleppt werden und für das Fischen beispielsweise von Schollen oder Krabben am Meeresboden oder in Bodennähe konzipiert sind.
  • Meeresschützer sehen diese Fangmethode kritisch, da sie unter anderem den Meeresboden und dort lebende Organismen schädigt.

Seit Anfang des Jahres gelten Regelungen der EU, die die Fischerei mit Grundschleppnetzen in den Meeresschutzgebieten Borkum Riffgrund und Sylter Außenriff ganz oder teilweise untersagen. Ausgenommen davon ist das Meeresschutzgebiet Doggerbank, der größten Sandbank in der Nordsee und Lebensraum für Seehunde und Schweinswale.

Die Rechtsanwältin Anna von Rebay sagte, dass es ihrem Gutachten zufolge auch kein „milderes Mittel“ als ein ganzjähriges Verbot gebe. (dpa)

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